Urheberrechtliche Abmahnung von Movie Box und Show Box Nutzern durch Rechtsanwälte Waldorf-Frommer

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Aktuell werden Abmahnung an Benutzer der IOS App „Movie Box“ („Show Box“ bei Android Smartphones) durch die Rechtsanwälte Waldorf-Frommer aus München im Auftrag der Getty Images, Sony Music, Warner Bros., Tele München, Constantin Film, Twentieth Century Fox, Universum Film u. A. versendet.

Zunächst mag der Erhalt einer solchen Abmahnung für Erstaunen sorgen, gehen doch die meisten Nutzer davon aus, dass es sich bei den Apps um Streaming Dienste handelt. Allerdings funktionieren diese nach dem gleichen Prinzip wie zum Beispiel Popcorn Time: Die Filme werden beim Ansehen über einen BitTorrent heruntergeladen.

Sobald Inhalte heruntergeladen werden, steht eine Urheberrechtsverletzung im Raum. Die Unkenntnis der Nutzer über das genaue Funktionieren dieser Apps und Dienste, kann den Urheberrechtsverletzungen nicht entgegen gehalten werden.

Den Abmahnungen liegt eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bei.

Betroffenen ist folgendes zu raten:

Unterschreiben Sie niemals ungeprüft eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung, denn diese ist oft deutlich zu weitgehend formuliert! Finger weg auch von sogenannten „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet, die nichts mit Ihrer konkreten Abmahnung zu tun haben!

Anderenfalls drohen hohe Folgekosten, da eine Unterlassungserklärung Sie lebenslang gegenüber dem Abmahner verpflichtet und schon kleinste Fehler oder Unachtsamkeiten zu Vertragsstrafen in vier- bis fünfstelliger Höhe führen können.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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