Urheberrechtliche Abmahnung von Waldorf Frommer für die Great Bowery Deutschland GmbH

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Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vor. 

Die sonst eher auf den Filesharing-Bereich spezialisierte Kanzlei aus München mahnt nun auch im Fotobereich ab. Die Abmahnung hat die unerlaubte Verwendung von Fotomaterial des Fotografen Miles Aldridge zum Gegenstand. Waldorf Frommer mahnt aber nicht im Namen von Miles Aldridge selbst ab, sondern im Namen der Great Bowery Deutschland GmbH, welche angeblich die Rechte an den Bildern innehat. 

Inhalt der Abmahnung

In der Abmahnung behauptet die Great Bowery Deutschland GmbH ausschließliche Rechteinhaberin eines Fotos des Fotografen Miles Aldridge zu sein. Dass es sich dabei um ein Bild des berühmten Fotografen handelt, ergibt sich nicht aus der Abmahnung selbst, sondern aus einem beigefügten Archivausdruck. 

In der Abmahnung wird geltend gemacht, dass das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung und Vervielfältigung verletzt wurde. Außerdem wurde das Urheberpersönlichkeitsrecht von Miles Aldridge dadurch verletzt, dass dieser nicht als Urheber des Bildes explizit erwähnt wurde.

Waldorf Frommer macht daher im Namen der Great Bowery Deutschland GmbH Beseitigungs-, Unterlassungs-, und Schadensersatzansprüche geltend. 

Als Schadensersatz wird ein Lizenzschaden von 3.500 € gefordert, sowie ein Zuschlag in Höhe von 100% wegen unterlassenem Urhebervermerk. Gleichzeitig werden noch die Anwaltskosten der Waldorf Frommer Rechtsanwälte in Höhe von 1.141,90 € geltend gemacht. Die Gesamtforderung von 8.141,90 € ist dann innerhalb einer Frist von etwa zwei Wochen zu zahlen. 

Dem Schreiben sind eine Unterlassungserklärung und ein vorgefertigtes Schreiben beigefügt, welches durch den Abgemahnten nur noch unterschrieben werden muss, damit sämtliche Ansprüche aus der Angelegenheit abgegolten sind. In diesem Schreiben verpflichtet sich der Abgemahnte dann, die vollständig geforderter Summe in Höhe von 8.141,90 € auf das Kanzleikonto der Waldorf Frommer Anwälte innerhalb der in der Abmahnung genannten Frist zu zahlen. 

Unser Ratschlag

Lassen Sie die Abmahnung von einer spezialisierten Kanzlei prüfen. Denn bei der Formulierung einer Unterlassungserklärung kommt es auf jedes einzelne Wort an. Auch das beigefügte Schreiben sollten Sie in keinem Fall einfach so unterschreiben, denn darin verpflichten Sie sich rechtsverbindlich die geforderte Summe vollständig bis zur aufgeführten Frist zu zahlen. 

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag von der Great Bowery Deutschland GmbH erhalten haben, sollten Sie sich schnellstens kompetenten rechtlichen Rat von einem Fachmann bzw. einer Fachfrau einholen.

Wir verfügen als spezialisierte Rechtsanwälte über entsprechendes Know-how im Bereich des Urheber- und Wettbewerbsrechts, um Sie so erfolgreich wie möglich zu vertreten.

Ihre IPCL Rieck und Partner Rechtsanwälte


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