Urlaub mangelhaft – Was tun?

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War der Urlaub mangelhaft, können Sie den Reisepreis nachträglich mindern.

Mangelhaft kann der Urlaub schon sein, weil sich der Abflug verspätet. Dann stehen dem Urlauber neben den oben erwähnten Rechten auch Minderungsansprüche gegen den Reiseveranstalter zu.

Startet man aufgrund einer Verspätung deutlich verspätet in den Urlaub, können schon 5 % des Tagesreisepreises für jede verlorene Stunde ab 4 Stunden Wartezeit gemindert werden.

Im Urlaubsland angekommen, geht es weiter: der Zubringer kommt nicht, das Zimmer ist furchtbar, die Nachbarn sind laut, das Essen schmeckt nicht, der Strand ist schmutzig. Die Liste der möglichen Mängel ist lang.

Ob aber ein Mangel vorliegt, ist anhand des Reisevertrages zu messen. Den Urlaub hat man in der Regel über einen Reiseveranstalter gebucht, der vorgegeben hat, was der Urlauber von Zimmer, Essen und Strand zu erwarten hat. Liegt hier nunmehr eine deutlich Abweichung der Ist-Beschaffenheit vor Ort von der Soll-Beschaffenheit im Katalog vor, ist ein Mangel gegeben.

Zu beachten ist dann, dass der Mangel unverzüglich angezeigt wird. Hat Ihr Reiseveranstalter vor Ort einen Ansprechpartner wenden Sie sich an ihn, ansonsten direkt an das Hotel und versuchen daneben, Ihren Reiseveranstalter per Telefon oder Email zu erreichen.

Können die Mängel vor Ort nicht abgestellt werden, ist es Recht des Urlaubers, nach seiner Rückkehr nach Hause, den Reisepreis entsprechend zu mindern. Konnten die Mängel schon vor Ort im Urlaub behoben werden, steht dem Urlauber nur noch dann ein Minderungsanspruch zu, wenn durch die anfängliche Mangelhaftigkeit Unannehmlichkeiten entstanden sind.

Bitte beachten Sie, dass die genannten Ansprüche binnen eines Monats nach Rückkehr geltend zu machen sind.


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