Urlaubsabgeltungsansprüche
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Häufig wenden sich Mandanten zur Beratung an uns, die bereits langjährig arbeitsunfähig sind und ihren Urlaub in einem bestehenden Arbeitsverhältnis nicht genommen haben. Den nicht genommenen Urlaub können Sie sich auszahlen lassen.
Der Urlaubsabgeltungsanspruch ist fällig bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Den Urlaubsabgeltungsanspruch müssen Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber geltend machen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die geltenden tarifvertraglichen Fristen. Beachten Sie bitte auch, dass das Bundesarbeitsgericht die Geltendmachung auf einen zurückliegenden Zeitraum von 15 Monaten begrenzt hat.
Weitere Fragen rund um das Thema Urlaubsabgeltungsanspruch beantworte ich Ihnen gerne.
Ihr Fachanwalt für Sozial- und Familienrecht in Bremen
Henning Wessels
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