Urlaubsanspruch für Geschäftsführer? BAG fällt wegweisendes Urteil!
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Können Geschäftsführer Arbeitnehmer sein?
Grundsätzlich gelten Geschäftsführer einer GmbH nicht als klassische Arbeitnehmer. Doch das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 25.07.2023 (Az. 9 AZR 43/22) entschieden, dass ein Fremdgeschäftsführer unter bestimmten Bedingungen als Arbeitnehmer im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) eingestuft werden kann. Das bedeutet: Er hat dann denselben Anspruch auf bezahlten Urlaub wie ein gewöhnlicher Angestellter.
Wann gilt ein Fremdgeschäftsführer als Arbeitnehmer?
Entscheidend ist, ob der Geschäftsführer in einer abhängigen Position tätig ist. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) muss geprüft werden, ob die Person weisungsgebunden arbeitet, feste Arbeitszeiten hat und typische Tätigkeiten eines Angestellten ausführt. In dem vom BAG entschiedenen Fall war die Geschäftsführerin nicht an der GmbH beteiligt, musste sich an feste Arbeitszeiten halten und erhielt detaillierte Vorgaben zu ihren Aufgaben. Das Gericht stellte fest, dass sie damit faktisch wie eine Angestellte tätig war und somit unter den Arbeitnehmerbegriff des EU-Rechts fällt.
Warum ist das Urteil relevant?
Das Urteil hat weitreichende Folgen für GmbH-Geschäftsführer, insbesondere für sogenannte Fremdgeschäftsführer, die nicht selbst Gesellschafter sind. Unternehmen können sich nicht mehr darauf berufen, dass ein Geschäftsführer automatisch von Arbeitnehmerrechten ausgeschlossen ist. Stattdessen muss im Einzelfall geprüft werden, ob eine Abhängigkeit besteht. Diese Entscheidung könnte auch Auswirkungen auf weitere arbeitsrechtliche Ansprüche wie Kündigungsschutz oder Sozialversicherungspflicht haben.
Welche Kriterien sind entscheidend?
Laut BAG und EuGH spielen folgende Faktoren eine Rolle:
- Weisungsgebundenheit und Kontrolle durch Gesellschafter
- Feste Arbeitszeiten und detaillierte Aufgabenbeschreibungen
- Kein wesentlicher Einfluss auf Unternehmensentscheidungen
- Jederzeitige Abberufbarkeit ohne Einfluss auf die Gesellschaft
Wenn diese Merkmale vorliegen, spricht vieles für eine Arbeitnehmereigenschaft – mit allen Rechten, die damit verbunden sind.
Urteil des BAG vom 25.07.2023 – 9 AZR 43/22
Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass Fremdgeschäftsführer unter bestimmten Bedingungen Arbeitnehmer sind. In diesem Fall konnte sich die Klägerin auf ihren Anspruch auf bezahlten Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz berufen. Maßgeblich war, dass sie wie eine Angestellte tätig war, ohne selbst nennenswerten Einfluss auf die GmbH zu haben.
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