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Urteil BGH - Beitragserhöhung - Private Krankenversicherung - Erstattung für Versicherungsnehmer

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BGH stellt die Regeln für Beitragserhöhungen von privaten Krankenversicherungen klar – Zahlreichen Versicherten stehen Rückzahlungsansprüche für mehrere Jahre zu
 (Urt. v. 16.12.2020, Az. IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19).

 

Mit seinem Urteil gegen die Axa vom 16.12.2020 präzisiert der Bundesgerichtshof (BGH) die Regeln für Beitragserhöhungen privater Krankenversicherer. Grundsätzlich ist gesetzlich geregelt, dass private Versicherer Prämien und Bedingungen nach bestimmten Voraussetzungen gem. § 203 Abs. 2 und 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) neu festsetzen bzw. anpassen dürfen. In formeller Hinsicht fordert § 203 Abs. 5 VGG, dass dem Versicherten die "maßgeblichen Gründe" für die Neufestsetzung und die Änderungen mitzuteilen sind. Was das genau heißt, war bislang ungeklärt. 

Nun hat der BGH dies in seinem sensationellen Urteil klargestellt:

Damit die Anpassung formal korrekt und wirksam ist, muss der Versicherer die Rechnungsgrundlage angeben, deren Veränderung ausschlaggebend war. Er muss also mitteilen, ob sich die Versicherungsleistungen oder die Sterbewahrscheinlichkeit verändert hat. Dagegen muss der Versicherte nicht darüber informiert werden, in welcher Höhe sich die Rechnungsgrundlage verändert hat und ob noch andere Faktoren eine Rolle spielen.

Da private Versicherungen die Beitragszahlungen nahezu jährlich erhöhen und die meisten Versicherer diesen Anforderungen oftmals nicht entsprechen, stehen zahlreichen Versicherten Rückzahlungsansprüche zu.

Durch das Urteil des BGH ist der Boden für eine erfolgreiche Rückzahlungsklage bereits geebnet. Ist Ihre Beitragserhöhung unwirksam, können Sie die gezahlten Beiträge mindestens für die letzten drei Jahre verzinst zurückverlangen.

Für eine kostenfreie und unverbindliche anwaltliche Prüfung, brauchen Sie uns lediglich ihr Beitragserhöhungsschreiben zuzusenden.


Wir von der Kanzlei am Forum beraten Sie insoweit unverbindlich und kostenfrei. 

Foto(s): Photo by Marek Studzinski on Unsplash

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