Urteil des Landgerichts Osnabrück: Wichtiger Erfolg für Anleger von Genussrechten
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Urteil des Landgerichts Osnabrück: Wichtiger Erfolg für Anleger von Genussrechten
Am 21. November 2024 fällte das Landgericht Osnabrück ein wegweisendes Urteil für Anleger von Genusscheinen/Genussrechten (Urteil ist noch nicht rechtskräftig).
Der von uns vertretende Kläger erhielt Recht in seinem Rechtsstreit gegen die Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH.
Das Urteil verpflichtet die Beklagte zur Rückzahlung von 38.220,00 € sowie zur Zahlung einer Dividende in Höhe von 55.419,00 € brutto nebst Zinsen. Zudem wurden die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.438,67 € zugesprochen.
Hintergrund des Falls
Der Kläger investierte ursprünglich in Genussscheine der ThomasLloyd Private Wealth AG im Rahmen der Emission "ThomasLloyd Absolute Return Managed Portfolio Protected 2008/2020". Im Jahr 2016 wurde diese Gesellschaft auf die jetzige Beklagte verschmolzen. Trotz Fälligkeit der Rückzahlung am 30. Juni 2021 verweigerte die Beklagte die Auszahlung mit Verweis auf Liquiditätsprobleme und einen Bilanzverlust.
Die Entscheidung des Gerichts
Das Landgericht Osnabrück stellte klar, dass der Kläger ein Recht auf Auszahlung hat. Dabei wurden mehrere zentrale Punkte herausgearbeitet:
Fälligkeit der Rückzahlung: Die Genussrechte des Klägers waren laut den Genussscheinbedingungen zum 30. Juni 2021 fällig. Eine Aufschiebung dieser Fälligkeit war durch die Beklagte nicht ausreichend begründet.
Liquiditätsvorbehalt der Beklagten: Die von der Beklagten ins Feld geführte Klausel zur Verzögerung der Auszahlung wurde für unwirksam erklärt. Die Klausel verstößt gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB, da sie für Anleger nicht hinreichend klar formuliert war.
Kein Rückzahlungsvorbehalt aufgrund von Bilanzverlusten: Die Beklagte argumentierte, dass ein Bilanzverlust die Auszahlung verringere. Das Gericht stellte jedoch fest, dass dies nicht ausreichend substantiiert dargelegt wurde und die Beklagte damit beweisfällig blieb.
Zinsen und Rechtsanwaltskosten: Die Beklagte wurde verpflichtet, die ausstehende Summe nebst Zinsen seit dem 1. Juli 2021 zu zahlen. Auch die vorgerichtlichen Anwaltskosten wurden zugesprochen, da sich die Beklagte durch die nicht erfolgte Zahlung in Verzug befand.
Bedeutung für Anleger
Dieses Urteil ist ein wichtiger Erfolg für Anleger von Genussrechten, die auf die Auszahlung ihrer Investitionen warten. Es bestätigt, dass sich Emittenten nicht ohne Weiteres auf Liquiditätsprobleme oder Bilanzverluste berufen können, um Zahlungen hinauszuzögern oder zu verweigern. Die Entscheidung könnte als richtungsweisend für weitere Verfahren gegen Unternehmen dienen, die Genussrechte ausgegeben haben und sich gegen die Rückzahlung sperren.
Fazit
Das Urteil des Landgerichts Osnabrück zeigt, dass Genussrechtsinhaber ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen können. Anleger sollten ihre Genussrechtsbedingungen prüfen und sich nicht vorschnell mit Zahlungsaufschüben oder vermeintlichen Verlustbeteiligungen abspeisen lassen.
Rechtsberatung kann in solchen Fällen entscheidend sein, um berechtigte Forderungen erfolgreich durchzusetzen. Wir vertreten die Interessen der Anleger bundesweit und stehen ihnen mit unserer rechtlichen Expertise zur Seite. Betroffene können sich jederzeit an uns wenden, um ihre Ansprüche prüfen und durchsetzen zu lassen.
Frau Rechtsanwältin Kes ist Fachanwältin im Kapitalmarktrecht und hat mehrere erfolgreiche Urteile, Arrestbeschlüsse/ Arresturteile gegen die Vierte Cleantech erstritten.
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