Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf betont Investorenschutz bei Immobilienfonds-Anleihen

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Das renommierte Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem richtungsweisenden Urteil vom 20. Mai 2020 die Rechte der Anleger in den Vordergrund gestellt, indem es über die Klage einer Geschädigten gegen Vorstände einer Immobilienfonds-Gesellschaft entschied.

In diesem Fall wurde der Anlegerin Recht zugesprochen und ihre verlorenen Investitionen zurückerstattet.

Die Investition basierte auf Wertpapierprospekten, durch die die Anlegerin Hypothekenanleihen erwarb. Diese Prospekte stellten Bilanzen des Immobilienfonds dar und listeten Kaufpreisforderungen gegen andere Immobiliengesellschaften und Publikumsfonds. Die Liquidität dieser Forderungen stellte sich jedoch später als unsicher heraus.

Da der Fonds die Anleihen nicht zurückzahlen konnte, ging das Kapital der Klägerin verloren. Das Oberlandesgericht sprach der Klägerin Schadensersatz zu und verurteilte die Vorstände des Fonds persönlich zu Schadensersatz, Zinsen und Prozesskosten, basierend auf dem § 264a StGB, welcher Kapitalanlagebetrug thematisiert.

Gemäß diesem Paragraphen ist es rechtswidrig, bei Wertpapiervertrieb falsche Informationen zu verwenden, mit Strafen von Geldbußen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Zudem ergibt sich daraus ein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch.

Das Gericht befand, dass die Vorstände die Bilanzen fehlerhaft erstellt und für Werbezwecke genutzt haben, da riskante Kaufpreisforderungen ohne entsprechenden Risikoabschlag als Vermögenswert eingetragen wurden. Dies führte dazu, dass Investoren das wirtschaftliche Risiko des Fonds unterschätzten.

Quelle: Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20.05.2020- 14U 30/19


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