Urteil gegen die Porsche AG im Abgasskandal – OLG Düsseldorf verurteilt Porsche zu Schadensersatz

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Keine Beruhigung im Abgasskandal 

Nach einer Flut von Urteilen gegen die Volkswagen AG und die Audi AG im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal verurteilte nunmehr das Oberlandesgericht Düsseldorf, als eines der ersten Obergerichte, mit Urteil vom 30.01.2020 die Porsche AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. 

Vorgeschichte

Im Zuge des Abgasskandals wurde im Jahr 2017 die Porsche AG vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angewiesen, 21.500 Cayenne-Dieselfahrzeuge zurückzurufen und 2018 noch einmal 60.000 weitere der Typen Cayenne und Macan. Bei all diesen Fahrzeugen kann es demnach auf Grund illegaler Abschaltvorrichtungen zu erhöhten Stickoxid-Emissionen kommen. Wenige Monate nach dieser Aufforderung gab Porsche im September 2018 bekannt, aus der Produktion von Fahrzeugen mit Dieselantrieb aussteigen zu wollen.

Im Juli 2019 wurde durch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erneut gemeldet, dass Porsche-Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 die Grenzwerte für Stickoxiden (NOx) im Fahrbetrieb um ein Vielfaches überschreiten. 

Presseberichterstattungen zu Folge überprüfte das Kraftfahrt-Bundesamt weitere Porsche-Modelle und forderte die Porsche AG dazu auf, Software-Updates für den Porsche Cayenne 4,2-Liter V8 Diesel mit den Abgasnormen Euro 5 und 6 und für den Panamera 4,0-Liter V8 Diesel mit der Abgasnormen Euro 6 zu entwickeln. 

Was war passiert? 

Im nunmehr durch das OLG Düsseldorf gesprochenen Urteil wurde die Porsche AG zur vollständigen Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen Porsche Cayenne mit einem 3.0 Liter V6 Motor des Typs EA897 verurteilt. 

Die Begründung ist dabei dieselbe, wie bereits im Falle des von Volkswagen manipulierten Motorentyps EA189: Auch die Porsche AG hat die betroffenen Kunden durch das Inverkehrbringen eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeugs vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, sodass den Kunden gegen die Porsche AG ein Schadensersatzanspruch zusteht. 

Dass von der Porsche AG an den Tag gelegte Verhalten war rechtswidrig, da es lediglich dazu diente, auf Kosten der Kunden unberechtigte Wettbewerbsvorteile zu erlangen und Gewinne in unrechtmäßiger Weise zu steigern – so das OLG Düsseldorf. 

Versuche der Porsche AG, die Verantwortung auf den Schwesterkonzern Audi als Hersteller der Motoren zu schieben, blieben erfolgslos. 

Ihre Rechte 

Das Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf zeigt abermals, dass Ihnen als Eigentümer eines Luxus-Dieselfahrzeugs der Marke Porsche Schadensersatzansprüche zustehen können.

In ähnlich gelagerten Fällen gegen die Volkswagen AG, Audi AG oder Porsche AG konnten wir für unsere Mandantschaft bereits bundesweit Erfolge vor verschiedenen Landgerichten erzielen. 

So können Sie Ihren Schadensersatzanspruch errechnen:

z. B. Kaufpreis = 102.946,40 EUR und bisher gefahren km = 69.580 km

Berechnungsgrundlage: 

(Kaufpreis x gefahrene km) / 400.000 km = 17.907,53 EUR (Wertersatz) Kaufpreis 102.946,40 EUR abzgl. Nutzungswertersatz 17.907,53 EUR

Sie erhalten: 85.038,87 EUR gegen Rückgabe Ihres Fahrzeugs

Aufgrund der drohenden Verjährung Ihrer Ansprüche beraten wir Sie gerne kurzfristig! Nutzen Sie unsere kostenlose, telefonische Erstberatung zur bundesweiten Durchsetzung Ihrer Rechte! 



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