Urteil gegen Fiat Chrysler Automobiles (FCA/Stellantis) wegen Abgasmanipulation eines Wohnmobils, News!

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Der Diesel-Abgasskandal wird auch 2023 die Gerichte und die Medien massiv weiter beschäftigen. 

Dies zeigen neuere Urteile der europäischen und deutschen Gerichte.

Grund hierfür ist vorallem die bahnbrechende neue Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Die neue Rechtsprechung hat zu einer massiven Verbesserung der Verbraucherklagen in Deutschland geführt. 

Wenn noch am 25. März 2023 eine weitere Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofes gefällt werden sollte, so erwartet, Rechtsanwalt Eser, eine massive Zunahme der Dieselklagen gegenüber allen namhaften Herstellern, also auch gegenüber Fiat Italy SPA bzw. Fiat Chrysler Automobiles (FCA/jetzt: Stellantis).


Zahlreiche deutsche Gerichte hatten bereits Fiat Chrysler Automobiles (FCA/jetzt: Stellantis) zu Schadenersatz verurteilt.


Nun hat auch das Landgericht München II Fiat Chrysler Automobiles (FCA/jetzt: Stellantis)  zu Schadensersatz verurteilt, Urteil vom 15.12.2022, nicht rechtskräftig (Az.: 13 O 3213/21). 

Betroffen dort war ein Wohnmobil der Marke Knaus Boxstar Life 2Be 600, Basisfahrzeug Fiat Ducato 2,3 l Multijet, 110 kW 2287 ccm, Baumusterbezeichnung F1AGL411C


Dem Kläger wurden Schadenersatz in Höhe von 8.268,25 EUR zugesprochen und das vor dem Hintergrund, dass das Wohnmobil bereits verkauft worden war. 

Insoweit hat das Landgericht den sog. Differenzschaden dem dortigen Kläger zugesprochen.


Das Landgericht München II ging auch in diesem Fall davon aus, dass FCA illegale Abschalteinrichtungen zur Abgasreinigung eingebaut hat. Insoweit hat das Landgericht München II u.a. eine Zeitschaltuhr als illegale Prüfstandserkennung gewertet.


Interessant an der Entscheidung ist auch, dass das Landgericht von einer hohen Laufleistung, nämlich von 400.000 km, ausgegangen ist. Desto höher nämlich die vom Gericht angenommenen Laufleistung des Motors ist, desto weniger muss der Klgäger Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer abziehen lassen.


Wahlrecht auf Rückgabe oder verminderter Schadenersatz!


Das Urteil des Landgerichts München II zeigt, dass rechtlich ohne Probleme auch der sog. Differenzschaden geltend machen werden kann.

Besitzer von abgasmanipulierten Wohnmobilen müssen hierbei ihr Wohnmobil nicht unbedingt zurückgeben, um Schadenersatz zu erhalten. Insoweit haben sie ein Wahlrecht.

Insoweit kann auch der sogenannte kleine Schadensersatz geltend gemacht werden.
eises im Einzelfall ausmachen.


Was können Wohnmobilbesitzer jetzt tun?
Schnell handeln und sich rechtlich beraten lassen: Denn je nach Situation gelten Verjährungsfristen, etwa bei möglichen Klagen gegen den Hersteller.


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Foto(s): stock-birken-Adia1drrL4c-unsplash

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