Urteil, LG Berlin, 04.07.2017: Sunrise Energy GmbH muss Nachrangdarlehen zurückzahlen

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Mit Versäumnisurteil vom 04.07.2017 – Az. 31 O 40/17 – hat das Landgericht Berlin die Sunrise Energy GmbH verurteilt, ein nach erklärter Kündigung zur Rückzahlung fälliges Nachrangdarlehen an den durch die Kanzlei Ares Rechtsanwälte vertretenen Kläger zurückzuzahlen.

Hintergrund

Die Sunrise Energy GmbH hatte unter anderem im Jahr 2012 um Nachrangdarlehen bei Anlegern geworben. Teilweise wurden diese Nachrangdarlehen durch die Kündigung von Versicherungen oder Sparverträgen finanziert, teilweise durch die Anleger selbst einbezahlt.

Für die durch die Kündigung von Lebensversicherungen, Bausparverträgen oder Festgeldvereinbarungen finanzierten Nachrangdarlehen hatte die BaFin, ausweislich einer Mitteilung vom 16.09.2015 (geändert am 11.01.2016), bereits die Rückabwicklung angeordnet und einen Sachwalter eingesetzt.

Die Abwicklungsanordnung gilt jedoch nicht für Anleger, die das Nachrangdarlehen selbst finanziert haben. Diese Anleger müssen ihre Ansprüche selbst gegenüber der Gesellschaft durchsetzen. Eine Korrespondenz mit der Gesellschaft ist nach den Erfahrungen der Ares Rechtsanwälte aktuell nicht möglich. Betroffene Anleger können jedoch, wie im vorliegenden Fall, durch Kündigung des Darlehens und mit gerichtlicher Hilfe einen vollstreckbaren Titel erlangen.

Da die Bonität der Gesellschaft unklar ist und im Fall einer möglichen Insolvenz, die nicht auszuschließen ist, Fristen zur Rückforderung von Zahlungen bestehen, dürfte Anlegern geraten werden, ihre Ansprüche zeitnah geltend zu machen.

Gerne stehen wir betroffenen Anlegern für eine Einschätzung ihrer Möglichkeiten zur Verfügung.


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