Urteil: Mercedes-Bank muss Autokredit für Diesel rückabwickeln

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Landgericht Stuttgart bestätigt Wirksamkeit des Widerrufs des Autokredits wegen unterbliebener Pflichtangaben

Dass sich der Widerruf von Autokrediten häufig auch trotz einer Nutzungsentschädigung lohnt, zeigt ein aktuelles Urteil des Landgerichts Stuttgart. Die mzs Rechtsanwälte erstritten es für ihren Mandanten am 22.11.2018 (Aktenzeichen 25 O 119/18).

Die Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht konnte durchsetzen, dass das Gericht den Widerruf des Darlehens als wirksam bestätigte. „Unser Mandant kann als Folge des erfolgreichen Kreditwiderrufs seinen Mercedes-Benz C 250d T, ein Dieselfahrzeug der aktuellen C-Klasse, zurückgeben und erhält sogar noch 1166,95 Euro von der Bank. Gegengerechnet hatte der Kläger dabei bereits selbst einen Wertersatz in Höhe von 9.691,25 € für 51.818 gefahrene Kilometer seit Ende 2016“, erklärt Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der mzs Rechtsanwälte Düsseldorf.

Der Fall 

Der Mandant hatte das Fahrzeug bei der Mercedes Bank mit einer Nettodarlehenssumme 45.600 € per Kreditvertrag am 27.9.2016 finanziert. Am 02.02.2018 widerrief er den Kreditvertrag mit der Begründung, dass in seinen Unterlagen die Darlehensbedingungen fehlten. Ist dies der Fall, beginnt die Widerrufsfrist von üblicherweise 14 Tagen nicht zu laufen, der Widerruf ist also noch wesentlich später möglich – sogar noch nach Zahlung der letzten Rate.

Die Bank hatte – bereits eine Woche nach Erklärung des Widerrufs – bestritten, dass die Darlehensbedingungen fehlten. Vor Gericht konnte die Bank die Aushändigung der Bedingungen vor Vertragsschluss allerdings nicht beweisen. Selbst der als Zeuge befragte Mitarbeiter des Mercedes-Händlers erinnerte sich nicht daran, ob er ganz sicher das umfangreiche Kundenexemplar des Vertrages verschickt hatte, oder versehentlich zweimal das Bankenexemplar, bei dem die Darlehensbedingungen nicht explizit ausgeführt sind.

Auch der Umstand, dass mehrfach in den Vertragsunterlagen darauf hingewiesen wurde, dass der Darlehensnehmer mit seiner Unterschrift die angehängten Darlehensbedingungen anerkenne sowie die vorformulierte Empfangsbestätigung, die der Kunde in dem Vertrag unterschrieb, reichten als Beweise nicht aus.

Die Entscheidung

Das Gericht befand, dass die Bank mangels Aushändigung der Darlehensbedingungen vor Vertragsschluss die gesetzlichen Pflichtangaben für Verbraucher nicht erfüllt hatte.

Die Folge: Der Widerruf ist gültig. Die Bank hatte demnach ab 2. Februar 2018 keinen Anspruch mehr auf Zins und Tilgung, der Kreditvertrag muss rückabgewickelt werden. „Und da Kreditvertrag und Kaufvertrag für das Fahrzeug als so genanntes Verbundgeschäft abgeschlossen wurden, ist unser Mandant mitten in der Debatte um Schummeldiesel und Fahrverbote auch das Fahrzeug los geworden“, freut sich Rechtsanwalt Meschede.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ganz unabhängig vom Abgas-Skandal besteht das Widerrufsrecht, unabhängig davon, ob das finanzierte Fahrzeug ein Schummeldiesel oder überhaupt ein Diesel ist. Vielmehr steht das Widerrufsrecht jedem Verbraucher zu, der in seinem Kreditvertrag fehlerhaft belehrt wurde. Wegen der häufig lukrativen Rückabwicklungskonditionen macht der Widerruf daher grundsätzlich auch bei finanzierten Benzinern Sinn.

Mehr zum Thema unter https://www.autokredit-widerruf.net.


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