Urteil rechtskräftig: Das Angebot von www.opendownload.de ist versuchter Betrug!

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Die von den Betreibern unter www.opendownload.de ins Internet gestellte Abofalle ist zerstört. Dies ist einem Urteil des Amtsgerichts Marburg vom 08.02.2010 (Az. 91 C 981/09) zu verdanken, das zwischenzeitlich rechtskräftig geworden ist. Mit vorstehender Entscheidung hat das Amtsgericht Marburg festgestellt, dass die Aufmachung des Internetportals www.opendownload.de den Straftatbestand des versuchten Betruges gemäß §§ 263 Abs. 1 und 2, 22, 23 des Strafgesetzbuches (StGB) verwirklicht.

Hieraus folgt in zivilrechtlicher Hinsicht auch, dass den Betreibern von www.opendownload.de keinerlei Forderungen aus den behaupteten Vertragsverhältnissen zustehen und eventuell bereits geleistete Zahlungen gemäß § 812 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) aus dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung zurückgefordert werden können.

Das Amtsgericht Marburg geht in seiner Entscheidung sogar noch weiter: Denn es stellt fest, dass auch der Rechtsanwalt, der in der Vergangenheit regelmäßig Ansprüche für die Betreiber von www.opendownload.de geltend gemacht hat, Beihilfe zu einem versuchten Betrug geleistet hat. Damit ist es nun Personen die Post von www.opendownload.de erhielten sogar möglich, ihre eigenen Anwaltskosten bei der Gegenseite erfolgreich geltend zu machen.

Denn nach dem Urteil des Amtsgerichts Marburg stellen zur Abwehr von angeblichen Forderungen von www.opendownload.de angefallene Anwaltsgebühren einen Schaden dar, den die Gegenseite zu ersetzen hat. Die Entscheidung steht in einer Reihe mit weiteren amtsgerichtlichen Rechtsprechungen nach denen derjenige zum Schadenersatz verpflichtet ist, der einen anderen in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise schädigt. So urteilte bereits das Amtsgericht Karlsruhe mit einem Urteil vom 12.08.2009 (Az. 9 C 93/09), weitere entsprechende Entscheidungen ergingen zwischenzeitlich durch Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe vom 12.01.2010 (Az. 1 C 386/09) und des Amtsgerichts Bonn vom 12.02.2010 (Az. 103 C 422/09).

Fazit: Ein erfolgreiches Vorgehen gegen Abonnementfallen im Internet und die für diese arbeitenden Mahnanwälte bedarf eines sorgfältigen Vortrages, welcher nur mit anwaltlicher Unterstützung möglich ist. Wer sich jedoch eines in der Materie erfahrenen Rechtsanwaltes bedient, wird in aller Regel die gegen ihn erhobenen ungerechtfertigten Forderungen nicht nur zurückweisen können, sondern sogar eigene Schadensersatzforderungen erfolgreich durchsetzen.


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