Urteil: Spielerin bekommt rund 227.000 Euro Verluste aus illegalem Online-Glücksspiel zurück

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Eine Mandantin der HFS Rechtsanwälte, die bei CasinoClub genau 226.807 Euro verspielt hat, soll jetzt alles plus rund 30.000 Euro Zinsen zurückbekommen. So hat das Landgericht Heidelberg geurteilt (Az. 3 O 122/21). Sie bekommt damit eine der höchsten Summen zurück, die Online-Casinos bisher in Deutschland an Spieler zurückzahlen mussten. Das Besonderes dabei: Da die HFS Rechtsanwälte mit dem Legal Tech-Unternehmen Chargeback24 zusammenarbeiten, konnten die Spielzeiträume über deren digitales Auswertungstool genauestens berechnet werden. Es wären bei einer groben Berechnung wesentlich weniger Zinsen einklagbar gewesen. 

CasinoClub: Luxus-Traumwelt wurde zum Alptraum

Die komplette Summe hatte die Spielerin bei illegal angebotenem Live-Roulette in den Jahren 2017 bis 2020 verzockt. Aber erst im Jahr 2020 hat sie von der Illegalität des Angebots erfahren und davon, dass sie dadurch Ihre Spielverluste zurückholen kann. Zuvor wäre sie nie darauf gekommen, dass Live-Roulette in Deutschland verboten ist. Schließlich gehörte die Spielerin zu den exklusiven Mitgliedern von CasinoClub. Wer hohe Summen auf sein Spielerkonto einzahlte, wurde von CasinoClub als „VIP“ behandelt. Es gab Prämien von der Luxushandtasche bis zur Reise ins Nobelhotel. Auf ihren Reisen nach Venedig oder an den Wörthersee lernte die Spielerin andere Mitglieder kennen und es entstand eine Community mit vielen Freundschaften. Niemand zweifelte daran, dass irgendwas nicht mit rechten Dingen zuging. Sogar mit dem Casino-Club-Manager für Deutschland war die heute 63-Jährige per du. Sie landete so in der scheinbaren Glamour-Traumwelt von CasinoClub, die schließlich zu ihrem Alptraum wurde. Denn zum Schluss hatte sie einen Großteil ihres Erbes verspielt.

Casino-Club: Keine gültige Lizenz für das Angebot auf dem deutschen Markt

Was viele nicht wissen: Online-Glücksspiel war bis zum Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) im Juli 2021 in Deutschland verboten. Nur für Schleswig-Holstein gab es Sonderregelungen. Das bedeutet, dass dieses Bundesland das einzige war, das Lizenzen für das Angebot von Online-Glücksspiel vergab, die aber auch nur für Menschen mit Wohnsitz im nordischen Land galten. Diese kleine Öffnung nutzten aber zahlreiche Online-Anbieter aus, um auf einem gigantisch anwachsenden Schwarzmarkt einfach Glücksspiele in allen Variationen im Internet anzubieten. Meistens für ganz Deutschland. Bis zum Jahr 2021 konnten aber überhaupt keine Konzessionen für ein Angebot im gesamtdeutschen Raum erworben werden. Und das lohnte sich trotzdem Online Glücksspiel illegal anzubieten, denn laut Schätzungen wurden jedes Jahr mehrere Milliarden Euro umgesetzt. So ganz genau weiß es aber niemand, da die Anbieter von Online-Glücksspiel von den deutschen Behörden kaum kontrolliert wurden.

Bis zum Jahr 2023 wurde der Online-Glücksspiel-Markt wenig kontrolliert

Die Kontrolle des Online-Glücksspiels war bis zum Einsatz der neuen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), die erst dieses Jahr an den Start ging, Ländersache. Verschiedene Bundesländer waren für die Kontrolle verschiedener Spielformen zuständig. Das Thema versandete aber einfach größtenteils. Ein Fokus auf Online-Glücksspiel fehlte in der Öffentlichkeit. So konnte der Schwarzmarkt im Dunkeln weiter anwachsen.

Erst vor etwa drei Jahren brachten Juristen und Startups, die auf das Thema gestoßen sind, Licht ins Dunkel. Die ersten Fälle landeten im Jahr 2020 vor Gericht. Seit damals sind auch die HFS-Rechtsanwälte mit dem Thema „illegales Online-Glücksspiel“ beschäftigt.

Im aktuellen Fall gab das Gericht der Klage statt, weil CasinoClub keine gültige Lizenz für das Anbieten von Online-Glücksspielen auf dem deutschen Markt hatte – sondern lediglich eine Lizenz aus Malta. Die Geschäfte mit einem solchen illegalen Online-Casino sind hierzulande nichtig.

Die Kernpunkte der Urteilsbegründung:

- Auf der Homepage warb das Unternehmen mit einer gültigen Lizenz, die aber eben nur für Malta galt. Das sorgte für Verwirrung. Eine Lizenz für das Anbieten von Online-Glücksspielen aus dem Ausland gilt aber nicht in Deutschland. Und zu der Zeit, als die Spielerin aktiv war, gab es wegen des Online-Glücksspielverbots nicht einmal die Möglichkeit eine Konzession zu erwerben.

- Die Seite www.casinoclub.com wurde in Deutscher Sprache betrieben. Die AGB waren in Deutsch verfasst und damit deutlich unerlaubt auf den Markt hierzulande ausgerichtet. Dazu war die Seite für jeden frei zugänglich. Für die Spielerin war es nicht erkennbar, dass es sich um ein illegales Spielangebot gehandelt hat.

- CasinoClub hat gegen den Schutzzweck eines rechtlichen Verbots verstoßen: Zu dem Spielzeitpunkt galt das Online-Glücksspielverbot, das §4 Abs. 4 GlüStV regelte. Inzwischen ist die Meinung an den Gerichten – wie auch die des Landgerichts Heidelberg - dass Spieler durch dieses Gesetz vor Spielsucht und Vermögensverlust geschützt werden sollten.

  1. Das maltesische Unternehmen Martingale Malta 2 Limited wird nun zur Kasse gebeten, denn diese Gesellschaft hat die Seite www.casinoclub.com zum Spielzeitpunkt betrieben. Dabei handelt es sich nicht um einen Nischenanbieter. Die Gesellschaft Martingale Malta 2 Limited gehört zur Entain Gruppe, die auch für die Angebote auf Bwin, Ladbrokes, Partypoker verantwortlich war. Auch dort können Verluste zurückgefordert werden.

Sie möchten auch ihre Spielverluste aus illegalem Onlineglücksspiel zurückholen? Die HFS Rechtsanwälte helfen gerne!










Foto(s): Pond5

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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