Urteil zu Fahrverboten in Düsseldorf und Stuttgart

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„Das können die doch nicht machen“ – Eigentümer von Diesel-PKW werden sich umstellen müssen, denn einzelne Städte oder Regionen sind ab sofort durchaus in der Lage, eigenständig Fahrverbote für Diesel auszurufen – und das sogar recht kurzfristig. Das Bundesverwaltungsgericht hat ein entsprechendes Urteil gefällt. Demnach sind von Städten und Gemeinden ausgerufene Fahrverbote grundsätzlich rechtskonform, wenn sie im Rahmen eigener Konzepte zur Luftreinhaltung notwendig werden.

Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (BVerwG 7 C 26.16 und BVerwG 7 C 30.17). In Leipzig ging es um mögliche Fahrverbote in Düsseldorf und Stuttgart.

In letzter Zeit hatten immer mehr Städte die Notwendigkeit von Fahrverboten analysiert und auch argumentiert. Thema in Leipzig: Der Ausschuss einer bestimmten Gruppe von PKW-Besitzer stünde ihnen aber nicht zu und sei Ländersache. Ein Argument: Die Fahrzeuge sind ja oftmals gar nicht im Zuständigkeitsbereich der verbietenden Kommune angemeldet.

Die DUH hatte mit viel Engagement in Düsseldorf und Stuttgart Fahrverbote auf Basis bestehender Regelungen durchsetzen wollen. Die Städte selbst hatten sich dem nicht mal quer gestellt. Allerdings hatten die jeweiligen Landesregierungen darauf bestanden, dass Fahrverbote nur von den Ländern ausgesprochen werden dürften und auf die Städte heruntergebrochene Konzepte so nicht greifen dürften. Die Revision der Länder gegen die Fahrverbote in Düsseldorf und Stuttgart wurden jetzt in zwei mit Spannung erwarteten Entscheidungen abgewiesen.

Damit steht es Düsseldorf und Stuttgart frei, im Rahmen ihrer Konzepte zur Luftreinhaltung auch zu drastischen Mitteln wie Fahrverboten greifen zu dürfen, ohne dafür die Einwilligung der jeweiligen Landesregierung einholen zu müssen.

Für Dieselbesitzer bedeutet das: Fahrverbote rücken näher: Für Düsseldorf und Stuttgart sind sie praktisch schon entschieden, da entsprechende Konzepte zur Luftreinhaltung bereits bestehen und die DUH die Städte auch zur Einhaltung der eigenen Regeln durch entsprechende Verwaltungsgerichtsurteile verpflichten konnte. Entsprechende Entscheidungen sollten nur die aktuellen Urteile des Bundesveraltungsgerichtes abwarten.

Die Tore für Fahrverbote stehen weit offen. Für Rechtsanwalt Dr. Gerrit Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal, ist das drohende Fahrverbot in zwei der wichtigsten deutschen Innenstädte das letzte Argument, das zu erfolgreicher Rückgabe von Dieselfahrzeugen an Händler und/oder Hersteller noch gefehlt hat: „Niemand hätte sich in der Vergangenheit einen Diesel gekauft, wenn er die Möglichkeit von Fahrverboten in deutschen Großstädten auch nur ansatzweise in Betracht gezogen hätte! Wer einen Diesel gekauft hat, durfte damit rechnen, ihn auch nutzen zu dürfen.“

Heute sieht es anders aus: Diesel-PKW sind für 60 % aller Stickoxid-Einträge in deutschen Verkehrszentren verantwortlich – auch weil in vielen Motoren Abschaltvorrichtungen die Abgasreinigung quasi ausschalten. Ein Fahrverbot ist vielfach aus gesundheitlichen Gründen indiziert, um Atemwegsstörungen sowie Herzkreiskauf-Erkrankungen zu vermeiden.

Für Dr. Hartung steigen insbesondere die Rückgabe-Hoffnungen bei älteren Fahrzeugen, die durch drohende Fahrverbote einen erheblichen Wertverlust erleiden werden. Hartung: „Zumindest der sogenannte merkantile Schaden muss von den verantwortlichen Herstellern ersetzt werden.“


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