Urteile bestätigen: Genussrechte dürfen nicht in Aktien umgewandelt werden !
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Genussrechtsinhaber siegen: Umwandlung in Aktien unwirksam !
Zum Stichtag 31.12.2018 wurde die ThomasLLoyd Investments GmbH (ehemals DKM Vermögensanlagen AG) mit der CT Infrastructure Holding Ltd. (CTIH) in England verschmolzen. Die Anleger, die ursprünglich Genussrechte hielten, erhielten plötzlich Stammaktien der Gattung B mit einem Nennwert von 0,001 EUR.
Gegen diese Umwandlung klagten zahlreiche Anleger bundesweit erfolgreich.
Mehrere Oberlandesgerichte bestätigten die Rückzahlung der ursprünglichen Nennwerte der Genussrechte inklusive Zinsen nach österreichischem Recht. Zu diesen Urteilen gehören:
- OLG Bremen, Urteil vom 01.07.2021, Az.: 3 U 39/20
- OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.04.2021, Az.: 12 U 202/20
- OLG Celle, Beschluss vom 29.01.2021, Az.: 9 U 66/20
- OLG Dresden, Beschluss vom 08.03.2021, Az.: 8 U 2149/20
- OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.03.2021, Az.: 4 U 137/20
- OLG Zweibrücken, Urteil vom 20.05.2021, Az.: 4 U 34/20
Wesentliche Punkte der Urteile:
1. Rückzahlung der Einlage: Die CT Infrastructure Holding Ltd. wurde in mehreren Fällen zur Rückzahlung der Genussrechte zuzüglich Zinsen von 4 % p.a. verurteilt. Die Beklagte konnte nicht nachweisen, dass Verlustanteile den Rückzahlungsanspruch auf Null reduziert hätten, da keine nachvollziehbare Rechnungslegung vorgelegt wurde.
2. Verzugszinsen: Den Klägern stehen Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. nach österreichischem Recht zu. Ein Anspruch auf höhere Prozesszinsen nach deutschem Recht besteht nicht.
Diese Urteile bestätigen, dass die Umwandlung von Genussrechten in Aktien rechtlich unwirksam ist und Anleger ihre ursprünglichen Investitionen zurückfordern können.
3. Gerichtsstand: Anleger können ihre Klagen am eigenen Wohnsitz einreichen. Dies ist möglich, weil die Verträge entweder als Fernabsatzverträge oder Haustürgeschäfte gelten, oder weil gemäß der ROM-I-Verordnung der Gerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers festgelegt wird.
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Bei komplexen Rechtsstreitigkeiten empfiehlt es sich, fachkundige Unterstützung durch einen Spezialisten in Anspruch zu nehmen. Frau Rechtsanwältin Handan Kes, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt bundesweit die Interessen von Privatanlegern.
Erfolg für Anleger:
Rechtsanwältin Handan Kes hat gegen verschiedene Unternehmen des ThomasLloyd-Komplexes bereits zahlreiche Urteile in zwei Instanzen erstritten und bis heute rund 250.000 Euro für ihre Mandanten vollstreckt.
Sie führte erfolgreich Arrestverfahren durch, um das Vermögen der Anleger zu sichern, was die Unsicherheit einer späteren Vollstreckung vermeidet. Denn Gerichtsprozesse können bis zu vier Jahre dauern. Einige Gerichte verlangen Sicherheitsleistungen von 110 % der Forderung, die durch Bankbürgschaften oder Barzahlungen bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts erbracht werden können.
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