US-Start-up will das Magenta-Monopol der Telekom brechen

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Wenn es um ihr Magenta-Monopol geht, kennt die Deutsche Telekom AG keinen Spaß und verteidigt ihre Marke mit allen Mitteln. Auch wenn die Farbe in einer ganz anderen Branche verwendet werden soll, geht die Telekom dagegen vor.

Start-up will Magenta-Monopol abschaffen

Das Start-up-Unternehmen Lemonade im Bereich des Versicherungswesens aus den USA beantragte beim EU-Amt für geistiges Eigentum, die Marke „Magenta“ der Deutsche Telekom für ungültig erklären zu lassen. Zudem beantrage es beim Deutschen Patent- und Markenamt, dass der Anspruch des Konzerns auf die Farbe Magenta zumindest im Bereich Versicherungsrecht widerrufen wird. Die allseits bekannte Farbe Magenta-Rot ist Erkennungsmerkmal der Deutschen Telekom. Sie ließ den Pink-Ton im Jahr 1995 beim Deutschen Patentamt unter der Bezeichnung „konturlose Farbmarke“ schützen. Experten schätzen den Marktwert der Farbe Magenta auf einen Milliardenbetrag, da es sich um eine enorm leicht wiederzuerkennende Farbe handelt und unmittelbar mit etwas Bestimmtem assoziiert wird – in diesem Fall mit der Deutschen Telekom.

Rechtsstreit begann bereits im vergangenen Jahr

Der Rechtsstreit gegen Lemonade begann bereits im vergangenen Jahr. Das amerikanische Versicherungsunternehmen trat bereits seit seiner Gründung im Jahr 2015 mit der Farbe auf, zunächst in den Staaten. Im Juni diesen Jahres weitete das Unternehmen sich aus und errichtete einen Sitz in Deutschland. Den Farbton Magenta-Pink behielten sie bei.

Kaum gestartet, folgte die Reaktion der Deutschen Telekom. Sie beantragte erfolgreich beim Landesgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung und forderte Lemonade dazu auf, die Farbe aus all ihren Vermögenswerten zu entfernen. Lemonade entfernte die Farbe aus seinem Internet-Auftritt, unterschrieb jedoch nicht die von der Telekom geforderte Unterlassungserklärung.

Lemonade wehrt sich

Das Unternehmen wirbt zwar nunmehr mit einem Rot-Ton anstatt des Magenta-Pinks. Allerdings ficht Lemonade das Monopol auf diese Farbe an und beantragte, die Farbmarke „Magenta“ für nichtig zu erklären. Es sei nicht nachvollziehbar, wieso nicht andere Unternehmen aus anderen Branchen die Nutzung der Farbe untersagt werde.

Die Telekom ist jedoch der Ansicht, dass die Farbe Magenta über das klassische Branchenumfeld hinaus erkannt werde und für den Unternehmenserfolg nicht mehr wegzudenken sei und für diesen einen großen Anteil beitrage. Die Farbe erstreckt sich auf das gesamte Corporate Design. So sind Briefköpfe und Produktnamen von dieser Farbe geprägt und auch die Website ist in dieser Farbe gestaltet. 

Was bedeutet der Schutz für Unternehmen?

Rechtsanwalt Guido Kluck, LL.M. erklärt: „Die geschützten (Farb-)Marken können für das Unternehmen Milliarden wert sein. So sind das Milka-Lila, das Nivea-Blau und das Sparkassen-Rot, unverkennbare Symbole für das Unternehmen geworden und die Verbraucher erkennen die Marke sofort wieder, auch dann, wenn noch gar kein Produkt zu sehen ist.“

Lemonade-Chef Schreiber empört

Der Lemonade-Chef Schreiber ist über die Taktikten des Telekommunikations-Konzerns empört. Schließlich habe die Deutsche Telekom den Farbton nicht erfunden. Vielmehr sei eine Standard Farbe, die schon jeder Drucker als Grundton hat. In der Versicherungsbranche sei die Farbe bereits vielfach mit Lemonade assoziiert und losgelöst von der Telekom.

Rechtsanwalt Kluck führt weiter aus: „Zwar assoziieren deutsche Nutzer von Telekommunikations-Dienstleistungen diese Farbe in der Regel mit der Deutschen Telekom. Allerdings ist nicht eindeutig, ob dies für alle anderen europäischen Staaten ebenfalls gelte. Erst recht ist es uneindeutig, ob die Assoziation für andere Produktkategorien gilt.“

Gegenüber dem EU-Amt für geistiges Eigentum in Alicante argumentierte Lemonade, dass selbst wenn die Telekom eine durch Benutzung erworbene Unterscheidungskraft nachweisen könnte, die Unionsmarke dennoch nicht eingetragen werden durfte. Die Telekom hätte vielmehr nachweisen müssen, dass Magenta EU-weit von den Verbrauchern als Hinweis auf die Telekom verstanden werden musste. Die Farbmarke sei daher für nichtig zu erklären.

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