valvero Sachwerte – Schadenersatz geltend gemacht

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Anleger der valvero Sachwerte GmbH müssen erhebliche finanzielle Verluste befürchten. Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, hat für einen Mandanten nun Schadenersatzsprüche gegen den Geschäftsführe der valvero Sachwerte GmbH geltend gemacht.

Der Mandant hatte in die sog. „Gold-Leihe“ bei valvero investiert. Die Anleger gewährten der Gesellschaft dabei ein sog. Sachdarlehen. Sie investierten in Gold und andere Edelmetalle und stellten sie dann gegen Zinsen der Gesellschaft zur Verfügung. Am Ende der Laufzeit sollte das Gold rückerstattet bzw. ein Kaufangebot abgegeben werden.  „Ausschlaggebend für die Investitionsentscheidung unseres Mandanten war, dass es sich um eine sichere Geldanlage handeln sollte“, so Rechtsanwalt Seifert. Denn gemäß den Prospektangaben sollten die Anleger Eigentümer des Edelmetalls bleiben und ein Pfandrecht erhalten. Durch den daraus entstehenden Absonderungsanspruch sollten die Investitionen der Anleger im Insolvenzfall geschützt sein. Zudem sollten sie durch eine Vertrauensschadenhaftpflichtversicherung geschützt sein.

Nachdem die valvero Sachwerte GmbH inzwischen insolvent ist, stellt sich die Lage für die Anleger jedoch komplett anders dar, so dass sie hohe finanzielle Verluste bis zum Totalverlust befürchten müssen. So hat der Insolvenzverwalter inzwischen mitgeteilt, dass keine aussonderungsfähigen Bestände an Gold oder Silber vorhanden seien. Auch eine Versicherung zum Schutz der Investitionen bestehe nicht.

„Unser Mandant hat natürlich auf die Prospektangaben vertraut, dass die Geldanlage besonders gut geschützt sind. Doch die Versprechungen haben sich in Luft aufgelöst. Da die Prospektangaben offensichtlich falsch sind, haben wir für unseren Mandanten Schadenersatzansprüche gegen den valvero-Geschäftsführer geltend gemacht“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

Die Angaben im Verkaufsprospekt sind für Anleger wichtige Anhaltspunkte für ihre Investitionsentscheidung. Daher müssen die Prospektangaben vollständig und wahrheitsgemäß sein und müssen den Anlegern auch über die bestehenden Risiken der Geldanlage aufklären. Sind die Angaben unvollständig oder fehlerhaft, können dem Anleger Schadenersatzansprüche entstehen. „Das ist hier offensichtlich der Fall“, so Rechtsanwalt Seifert.

Neben der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen können die valvero-Anleger auch ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren noch bis zum 5. April 2023 anmelden.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt Anlegern der valvero Sachwerte GmbH gerne eine kostenlose Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht




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