Verband sozialer Wettbewerb: Abmahnung wegen Futtermittel-Werbung

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Der „Verband sozialer Wettbewerb“ hat aktuell einen unserer Mandanten abgemahnt. In der Abmahnung geht es um einen vermeintlichen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht bei der Bewerbung von Futtermitteln durch unsere Mandantschaft.

Unsere Mandantin, eine der bekanntesten Tier-Futtermittelhersteller Deutschlands, legte uns ein aktuelles Abmahnschreiben vom „Verband sozialer Wettbewerb“ vor, in dem es um den Vorwurf geht, unsere Mandantschaft habe die von ihr hergestellten Futtermittel mit verbotenen gesundheitsbezogenen Angaben beworben. Konkret werden Verstöße unter anderem durch folgende Formulierungen beanstandet:

  • „Bessere Agilität“
  • „Freude an Bewegung“
  • „Positive Beeinflussung des Bewegungsablaufes“
  • „zur Unterstützung agiler Gelenke“

Worum handelt es sich bei gesundheitsbezogenen Angaben?

Futtermittel werden durch Hersteller selbstverständlich beworben. Hierbei ist jedoch unbedingt zu beachten, dass die Bewerbung von Futtermitteln sehr stark reglementiert ist, einerseits durch nationales Recht, aber auch durch europäische Rechtsnormen. So ist es nicht erlaubt, krankheitsbezogen zu werben. Eine Formulierung, die bspw. lautet „heilt Rheuma“, ist demnach nicht zulässig. Ob es sich bei den oben genannten Formulierungen um gesundheitsbezogene Angaben handelt, wie von dem Verband sozialer Wettbewerb behauptet, ist unserer Auffassung nach nicht derart klar, wie es vom Verband dargestellt wird. Im Einzelfall ist hier die Überprüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt nötig.

Forderungen des Verbands sozialer Wettbewerb

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die beinhaltet, die gerügte Bewerbung zukünftig zu unterlassen
  • Zahlung anteiliger Kosten für die Abmahnung in Höhe von 178,50 €

Wie sollte reagiert werden?

Eine Abmahnung sollte in keinem Fall ignoriert oder „auf eigene Faust“ bearbeitet werden. D. h.: Zahlen Sie keinerlei Beträge, nehmen Sie keinen Kontakt zum Gegner auf und unterschreiben Sie keine Dokumente. Stattdessen sollte unbedingt ein auf das Wettbewerbsrecht spezialisiert Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit der Prüfung der Abmahnung beauftragt werden. Hierdurch können weitere Fehler vermieden und Kosten gesenkt werden.

Unsere Anwaltskanzlei ist auf dem Wettbewerbsrecht hoch spezialisiert!

Wir vertreten zahlreiche Unternehmen und Onlinehändler und beraten in den Gebieten des Wettbewerbsrechts sowie den weiteren Gebieten Urheber-, Medien- und Markenrecht. Daher kennen wir Abmahnungen wie die der vorliegenden Art bereits gut und können Ihnen im Falle einer Abmahnung entsprechend kompetent und erfahren helfend zur Seite stehen.

Bei Erhalt einer Abmahnung

  • Fristen notieren!
  • Keine eigene Reaktion!
  • Keine Zahlungen leisten!
  • Auf keinen Fall diese ignorieren!
  • Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufnehmen!

Uns erreichen Sie per Email, Fax und natürlich per Telefon. Gerne können Sie auch den kostenlosen Rückrufservice auf unserem anwalt.de-Profil nutzen. In jedem Fall bieten wir Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles. So erfahren Sie unsere Einschätzung zu Ihrer Abmahnung und wir nennen Ihnen auch gerne einen festen Pauschalpreis, zu dem wir in Ihrer Sache gerne für Sie tätig werden.

Weitere Informationen:

www.abmahnblog-heidicker.de


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