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Verdacht auf Behandlungsfehler – bei jedem dritten Patienten bestätigt

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Aus der aktuellen Statistik zu Behandlungsfehlern geht hervor, dass fast jeder dritte Patient mit seinem Verdacht auf Fehlbehandlung richtig lag. 12.483 Gutachten zu potenziellen Behandlungsfehlern erstellten die Experten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) im Jahr 2012. In 31,5 % der Fälle stellten sie dabei eine Fehlbehandlung und mithin einen ärztlichen Fehler fest. So bestätigten die MDK-Gutachter Behandlungsfehlervorwürfe sowohl gegen Krankenhäuser als auch gegen niedergelassene Ärzte.

Vorgehensweise

Patienten ist zu empfehlen, sich bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler so früh wie möglich an einen Anwalt zu wenden. Es ist insbesondere wichtig, die Behandlungsunterlagen möglichst bald und vollständig zu erhalten, da diese Dokumentation die Basis eines Arzthaftungsanspruchs darstellt. Nur bei sichergestellten Behandlungsunterlagen, dem Nachweis des ärztlichen Fehlers und einer für das Gericht nachvollziehbaren Schadensberechnung kann ein entsprechender Arzthaftungsanspruch erfolgreich durchgesetzt werden.

Holger Syldath
 
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Insolvenzrecht

http://www.gks-rechtsanwaelte.de


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