Verdachtsberichterstattung

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OLG Karlsruhe: Erfolglos gegen Verdachtsberichterstattung 

(zu OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.02.2015 - 6 U 130/14; 6 U 131/14; 6 U 132/14.)

Die Presse darf auch dann ohne Hinweis auf die Person des Beschuldigten über das Ermittlungsverfahren berichten, indem gegen einen Zahnarzt ermittelt wird, der im Verdacht steht, Patienten auf Gewinnstreben gesunde Zähne gezogen und durch Implantate ersetzt zu haben, wenn der Arzt mit Internetsuchmaschinen identifizierbar ist. 

Sachverhalt

Die Presse berichtete über ein Ermittlungsverfahren gegen einen Zahnarzt, der im Verdacht stehe, Patienten aus Gewinnstreben gesunde Zähne gezogen und durch Implantate ersetzt zu haben. Der Betroffene wurde zwar in dem Artikel nicht namentlich genannt, aber enthielt eine Reihe von Einzelheiten, über die man den Zahnarzt mit Internetsuchmaschinen identifizieren konnte.

OLG: Vorrang des Informationsinteresses der Öffentlichkeit

Mit drei Eilanträgen auf einstweilige Untersagung weiterer Veröffentlichungen wendete sich der Kläger bereits erfolglos an das Landgericht. Auch die dagegen eingelegten Berufungen wurden zurückgewiesen. Die Richter vertraten die Auffassung, dass der Artikel die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen erfülle. Die Pressefreiheit (Art. 5 I 2 GG) und das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiege die Persönlichkeitsrechte des Klägers.



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