Verdienstausfall eines Selbständigen

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Frage: Unfallbedingt war ich mehrere Wochen arbeitsunfähig. Der Verursacher will mir jedoch keinen Verdienstausfall ersetzten, da ich selbständig bin. Ich soll beweisen, dass ich einen Einnahmeausfall hatte. 

Antwort: Wenn ein Gewerbetreibender oder Freiberufler arbeitsunfähig, darf er den Schaden nicht nach dem Gehalt für eine gleichwertige, tatsächlich nicht eingestellte Ersatzkraft bemessen. Vielmehr muss er beweisen, dass er unfallbedingt Gewinneinbußen hatte.

Hiervon gibt es jedoch eine wichtige Ausnahme: Ist der Gesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH verletzt, hat er einen Schadenersatzanspruch in Höhe seines Bruttogehaltes. Dies gilt auch dann, wenn er der alleinige Gesellschafter seiner GmbH ist. Sind Sie also Geschäftsführer und Gesellschafter einer GmbH, hat Ihnen der Unfallverursacher Ihr Bruttogehalt zu ersetzen, ohne dass Sie einen konkreten Gewinnausfall beweisen müssten.



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