Verfassungsbeschwerden gegen § 116b Abs. 2 - 5 SGB V
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Gerügt wird die Verletzung der Berufsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 GG und des Grundsatzes der Gleichbehandlung gemäß Art. 3 Abs. 1 GG zum Nachteil der von entsprechenden Anträgen der Krankenhäuser betroffenen Vertragsärzte.
In materieller Hinsicht gründen sich die Verfassungsbeschwerden unter anderem auf zwei Rechtsgutachten von Barth / Hänlein (2005) und Barth (2007) zur jeweiligen Regelung des § 116b Abs. 2 SGB V in der Fassung des GMG 2004 ("Vertragslösung") und des GKV-WSG 2007 ("Zulassungslösung"), die unter folgenden Links als PDF abgerufen werden können:
www.arztrechtplus.de
Siehe auch den Rechtstipp des Verfassers unter anwalt.de vom 15.1.2008:
Rechtsschutz für Vertragsärzte gegen Krankenhausambulanzen nach § 116b Abs. 2 SGB V
Nähere Informationen können Sie gerne bei mir anfordern.
Rechtsanwalt Holger Barth
Fachanwalt für Medizinrecht
Freiburg i. Br.
www.arztrechtplus.de
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