Verfassungsbeschwerden gegen § 116b Abs. 2 - 5 SGB V

  • 1 Minuten Lesezeit
Am 31. März 2008 haben bundesweit 13 Kinderkardiologen, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Kirchberg / Karlsruhe, und 3 Internistische  Onkologen, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Holger Barth / Freiburg, unmittelbar gegen die Regelung zur Zulassung von Krankenhausambulanzen gemäß § 116b  Abs. 2 - 5 SGB V Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Gerügt wird die Verletzung der Berufsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 GG und des Grundsatzes der Gleichbehandlung gemäß Art. 3 Abs. 1 GG zum Nachteil der von entsprechenden Anträgen der Krankenhäuser betroffenen Vertragsärzte.

In materieller Hinsicht gründen sich die Verfassungsbeschwerden unter anderem auf zwei Rechtsgutachten von Barth / Hänlein (2005) und Barth (2007) zur jeweiligen Regelung des § 116b Abs. 2 SGB V in der Fassung des GMG 2004 ("Vertragslösung") und des GKV-WSG 2007 ("Zulassungslösung"), die unter folgenden Links als PDF abgerufen werden können:

www.arztrechtplus.de

Siehe auch den Rechtstipp des Verfassers unter anwalt.de vom 15.1.2008:

Rechtsschutz für Vertragsärzte gegen Krankenhausambulanzen nach § 116b Abs. 2 SGB V

Nähere Informationen können Sie gerne bei mir anfordern.

Rechtsanwalt Holger Barth

Fachanwalt für Medizinrecht

Freiburg i. Br.

www.arztrechtplus.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Holger Barth

Beiträge zum Thema