Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen: Wann droht eine Strafe?
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Ist jede Kritik an Politikern strafbar? Wo liegt die Grenze zur verfassungsfeindlichen Verunglimpfung? Wer öffentlich gegen Bundes- oder Landespolitiker hetzt, kann sich nach § 90b StGB strafbar machen – muss aber nicht. Die Abgrenzung ist juristisch komplex. Ein erfahrener Strafverteidiger kann in solchen Fällen entscheidend sein.
Die Verteidiger der BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte stehen Ihnen bei Vorwürfen wie diesem gern zur Seite. In mehr als 2.000 betreuten Verfahren hat das medienbekannte Team mannigfach positive Bewertungen sammeln dürfen. Grundlage dafür sind Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft, die die Verteidiger einen. Zu ihnen gehören neben einem Professor für Strafrecht auch mehrere Fachanwälte für Strafrecht. Häufiges Ziel ist die frühzeitige Einstellung von Verfahren. Bestandteil jedes Mandats sind außerdem faire und transparente Kosten sowie sehr gute Erreichbarkeit. Wenn es der Fall erfordert, arbeiten im Mandat die in der Kanzlei ebenso vertretenen Experten für Presseberichterstattung oder berufsrechtliche Folgen von Straftaten mit.
Ein konkreter Fall zeigt, wie schnell der Vorwurf einer strafbaren Verunglimpfung im Raum stehen kann:
Ein Mann veröffentlichte ein „Fahndungsblatt“ im DIN-A4-Format, auf dem unter der Überschrift „Verräter am deutschen Volk – linke/grüne/islamophile Bande“ Porträts von 19 Bundes- und Landespolitikern abgebildet waren. Das Landgericht Rostock verurteilte ihn zunächst zu neun Monaten Freiheitsstrafe (Urteil vom 28.04.2015 – 13 Kls 140/14).
Nach Einlegung der Revision hob der Bundesgerichtshof die Verurteilung auf und sprach den Angeklagten frei (Beschluss vom 04.05.2016 – 3 StR 392/15).
Wann ist Kritik noch erlaubt – und wann wird sie strafbar?
Nicht jede Meinungsäußerung über Politiker stellt automatisch eine Straftat dar. § 90b StGB schützt die staatliche Ordnung vor gezielten Angriffen. Eine Strafbarkeit liegt nur vor, wenn:
- ein Verfassungsorgan oder dessen Mitglied öffentlich verunglimpft wird,
- und dies in einer Weise geschieht, die das Ansehen und die Stabilität der Bundesrepublik Deutschland konkret gefährdet.
Gerade weil diese Merkmale juristisch schwer zu greifen sind, ist anwaltlicher Rat entscheidend. Ein Fachanwalt für Strafrecht kann frühzeitig prüfen, ob tatsächlich ein strafbares Verhalten vorliegt – und wie die bestmögliche Verteidigung aussieht.
Welche Strafe droht bei einer verfassungsfeindlichen Verunglimpfung?
Nach § 90b Abs. 1 StGB drohen Freiheitsstrafen von 3 Monaten bis zu 5 Jahren. Ob eine Verurteilung erfolgt, hängt entscheidend von den Umständen des Einzelfalls ab – und davon, ob wirklich eine verfassungsfeindliche Motivation erkennbar ist.
Wen schützt § 90b StGB konkret?
Der Straftatbestand schützt folgende Verfassungsorgane:
- Bundestag und Bundesrat
- Regierung (Bund und Länder)
- Verfassungsgerichte des Bundes und der Länder
Ebenso geschützt sind deren einzelne Mitglieder. Ziel des Gesetzes ist der Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik.
Was gilt als strafbare Verunglimpfung?
Unter „Verunglimpfung“ versteht man eine erhebliche Ehrverletzung, zum Beispiel durch:
- beleidigende Aussagen über Politiker in der Öffentlichkeit,
- Verbreitung von Schriften oder Bildern mit diffamierendem Inhalt,
- gezielte öffentliche Herabwürdigung, etwa in Presse, Rundfunk oder sozialen Medien.
Die Verunglimpfung muss dabei entweder:
- öffentlich,
- in einer Versammlung oder
- durch Verbreiten von Inhalten
erfolgen.
Was ist „öffentlich“, „Versammlung“ und „Verbreiten von Inhalten“ im Sinne des Gesetzes?
- Öffentlichkeit: Wenn eine Äußerung von unbestimmt vielen Menschen wahrgenommen werden kann – unabhängig vom Ort.
- Versammlung: Wenn mehrere Personen mit dem Ziel zusammenkommen, an der öffentlichen Meinungsbildung teilzunehmen.
- Verbreiten: Wenn Inhalte – etwa Texte, Bilder oder Videos – gezielt an Dritte weitergegeben werden, um eine größere Öffentlichkeit zu erreichen.
Nur mit Vorsatz und politischer Zielrichtung strafbar: Die innere Seite des § 90b StGB
Der Täter muss vorsätzlich handeln, also wissentlich und willentlich. Außerdem verlangt § 90b StGB, dass er sich absichtlich für verfassungsfeindliche Bestrebungen einsetzt. Das kann der Fall sein, wenn jemand aktiv auf:
- die Aufhebung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung,
- die Abspaltung eines Landesteils oder
- die Beseitigung staatlicher Strukturen
hinarbeitet (§ 92 Abs. 1 StGB).
Wann wird die verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen verfolgt?
Die Strafverfolgung erfolgt nur auf Antrag, also mit Ermächtigung des betroffenen Verfassungsorgans oder Mitglieds (§ 90b Abs. 2 StGB).
Das bedeutet: Nicht jede Beleidigung oder Schmähung führt automatisch zu einer Anklage – doch sie kann es, wenn politische Organe oder deren Vertreter handeln.
Was tun bei Anzeige oder Ermittlungsverfahren wegen § 90b StGB?
Wenn gegen Sie wegen verfassungsfeindlicher Verunglimpfung von Verfassungsorganen ermittelt wird, sollten Sie keine Zeit verlieren:
➡️ Schweigen Sie gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft.
➡️ Nehmen Sie sofort Kontakt zu einem Fachanwalt für Strafrecht auf.
Ein erfahrener Strafverteidiger prüft die Vorwürfe, schützt Ihre Rechte und entwickelt eine individuelle Verteidigungsstrategie.
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