Vergleich im Zivilverfahren – gütliche Streitbeilegung in Polen!

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Bei Konflikten, vor allem wenn es um Geld geht, neigen die Menschen oft dazu, die Sache - ohne viel nachzudenken - vor Gericht zu bringen. Die Gerichte sind jedoch mit Fällen überlastet, die oft nicht auf diese Weise gelöst werden müssten. Deshalb ist es gut zu wissen, dass es möglich ist, einen Streit gütlich durch einen Vergleich beizulegen.


Was ist ein Vergleich?

Ein Vergleich ist der Wille von zwei Parteien, der die Möglichkeit der gütlichen Streitbeilegung bietet. Das Gericht versucht gemäß Art. 10 der polnischen Zivilprozessordnung, eine gütliche Einigung zu erzielen, insbesondere indem es den Parteien die Mediation vorschlägt.


Wann sollte ein Vergleich abgeschlossen werden?

Ein Vergleich kann vor oder während eines Gerichtsverfahrens abgeschlossen werden. Wir unterscheiden daher zwischen einem gerichtlichen und außergerichtlichen Vergleich. Einen außergerichtlichen Vergleich kann man durch alternative Streitbeilegungsmethoden wie Verhandlungen, Mediation oder Schiedsverfahren erreichen.

Wird ein außergerichtlicher Vergleich vom Gericht genehmigt, hat er die gleiche Rechtswirkung wie ein vor Gericht abgeschlossener Vergleich. Wichtig ist jedoch, dass das Gericht nicht der Auffassung ist, dass der Vergleich gegen das Gesetz oder die Grundsätze des sozialen Zusammenlebens verstößt.

Wenn die Parteien sich entscheiden, einen Vergleich vor dem Gericht abzuschließen, können sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Das Gericht nimmt dann den Inhalt der Vergleichsvereinbarung in das Protokoll der Verhandlung oder in ein gesondertes von den Parteien zu unzerzeichnendes Dokument auf.


Vorteile eines Vergleiches

Der Abschluss eines Vergleiches vor einem Gericht oder einem Mediator führt zur Beendigung des Zivilverfahrens. Das Gericht erlässt kein Urteil, da der Vergleich einen Vollstreckungstitel darstellt. Wird eine Vollstreckungsklausel erteilt, kann ein Zwangsvollstreckungsverfahren vor einem Gerichtsvollzieher eingeleitet werden.


Es lohnt sich immer, einen Vergleich zu erwägen

Bevor Sie eine Klageschrift beim Gericht einreichen, sollten Sie die Möglichkeit einer gütlichen Streitbeilegung erwägen. Wenn bereits eine Klageschrift eingereicht wurde, ist es möglich, diese Entscheidung zu ändern und zu versuchen, den Streit gütlich beizulegen. Es lohnt sich jedoch, die Hilfe eines professionellen Anwalts in Anspruch zu nehmen, um zu gewährleisten, dass der Vergleich die Interessen beider Parteien berücksichtigt.


Zusammenfassung

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass der Vergleich im Zivilverfahren ein wertvolles Instrument ist, das Zeit, Geld und den mit einem anhängigen Rechtsstreit verbundenen Stress sparen lässt. Denken Sie daran, dass gütliche Lösungen für beide Parteien von Vorteil sein können. Es lohnt sich daher, diese Option in Betracht zu ziehen, bevor Sie gerichtlich vorgehen.


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