Vergleichsgutachten zur Identifizierung des Fahrers

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Fortschritte in der Messtechnik führen zunehmend zu verbesserten, zuverlässigen technischen Systemen. Ein mitunter im Einzelfall wirksames Mittel der Verteidigung ist es, dass der Mandant keine Angaben zur Fahrereigenschaft macht und einen Antrag auf Einholung ein anthropologischen Vergleichsgutachten zu stellen. Es gibt einige Amtsgerichte, die sich sehr schnell auf die Einholung des Gutachtens einlassen, andere dagegen fast nie.

Sollte das Gericht die Möglichkeit eines „Schiebetermins“ mit angekündigter Einspruchsrücknahme ablehnen besteht zumindest die Möglichkeit das Verfahren zu verzögern, um ein Fahrverbot in einen dem Mandanten günstigeren Zeitraum zu legen. 

Der Tatrichter muss die Identifizierung persönlich vornehmen. Eine „Identifizierung“ durch einen Polizeibeamten, der in der Hauptverhandlung als Zeuge gehört wird, reicht nicht aus (OLG Jena zfs 1996, 395 OLG Oldenburg zfs 1997, 37). 

Tipp: Wenn der Betroffene die Teilnahme an der Hauptverhandlung vermeiden und ein Identifikationsgutachten in Auftrag gegen möchte ist gesondert zur Akteneinsicht die Überlssung der Datei zu beantragen . Achtung: Die Chancen, später eine Verurteilung im Rechtsbeschwerdeverfahren anzugreifen, verschlechtern sich, wenn Dateien/Fotos mit guter Qualität vorhanden sind. 

Als nur allgemeine, zur Identifizierung nicht ausreichende Merkmale sind angesehen worden: Augen- und Nasenpartie, Haaransatz (OLG Düsseldorf DAR 91, 191), Oberlippenbart, Haaransatz und Kinnform (OLG Frankfurt NZV 92, 86), markantes Gesicht (OLG Düsseldorf NZV95, 445), Bartwuchs, Stellung der Augen sowie der Augenbrauen (OLG Düsseldorf, 26.09.2001, 2a Ss (OWi) 214/01 (OWi) 75/01 III, Abruf-Nr.020019). Solche Merkmale müssen durch weitere konkrete anatomische Einzelmerkmale, die unterscheidbare Charakteristika enthalten,ergänzt werden. 

Ausreichend sind daher z. B. folgende Ausführungen: Männliche Person im Alter des Betroffenen,schmale, längliche Kopfform, markante, im mittleren Bereich nach vorn gewölbte Stirn, im Bereich des Scheitels auffällig hoher Haaransatz, im Bereich der Nasenflügel und -spitze breiter werdende Nase, unter der Nase sichtbare scharfe, zum Mundwinkel führende Hautfalte, im Bereich der Nasenwurzel deutlich erkennbare Augenhöhlen, große und längliche Ohren (OLG Hamm VRS92, 271).

Der Autor, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht hat allein im letzten Jahr etwa 150 Ordnungswidrigkeiten-Fälle vor Amtsgerichten in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen vertreten. Nicht nur eine hohe Spezialisierung , sondern auch die persönliche Abstimmung in einem Gespräch in der Kanzlei und später telefonisch sind für uns selbstverständlich. 


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