Verhalten bei einer Hausdurchsuchung

  • 2 Minuten Lesezeit

Neben einer Festnahme gehört eine Hausdurchsuchung zu den unangenehmsten Maßnahmen im Strafverfahren.

Ohne Vorwarnung wird in die Privatsphäre oder sogar Intimsphäre des Betroffenen eingegriffen. Wenn die Polizei nach Drogen oder Waffen sucht, macht sie vorm Kleiderschrank der Freundin nicht halt, und so werden Gegenstände herausgekramt, die man mit Fremden eigentlich nicht besprechen will.

Wann ist eine Durchsuchung zulässig?

Eine Hausdurchsuchung darf nur durchgeführt werden mit richterlicher Genehmigung („Durchsuchungsbefehl“, § 102 StPO). Ausnahmsweise kann auf eine solche Genehmigung verzichtet werden, wenn die Polizei „Gefahr im Verzug“ bejaht. Ob Gefahr im Verzug vorliegt, bejaht die Polizei natürlich sehr großzügig, und in den seltensten Fällen wird das Gericht später widersprechen.

Eine Durchsuchung darf normalerweise nicht zur „Unzeit“, d. h. nachts durchgeführt werden (§ 104 StPO).

Was muss ich bei einer Durchsuchung beachten ?

  • Lassen Sie sich den richterlichen Beschluss zeigen und prüfen Sie diesen. Gehen Sie nicht davon aus, dass die Polizei sich immer richtig verhält. Der Beschluss darf nicht älter als 6 Monate sein
  • Die Polizei darf nur die Räume durchsuchen, die im Durchsuchungsbefehl genannt werden
  • Ziehen Sie nach Möglichkeit Zeugen hinzu. Häufig notiert die Polizei später Dinge, die nie passiert sind oder die Sie nie gesagt haben.
  • Bestehen Sie darauf, ein Sicherstellungsprotokoll zu erhalten.
  • Sie müssen nicht an der Durchsuchung mitwirken. Helfen Sie der Polizei nur, wenn Sie dafür etwas bekommen.
  • Widersprechen Sie der Durchsuchung und lassen dies im Protokoll festhalten
  • Wie immer gilt: Unterschreiben Sie nichts. Sie sind dazu nicht verpflichtet! Wenn die Beamten sagen, dass Sie irgendein Formular nun mal unterschreiben müssen, fragen Sie, ob Sie dazu verpflichtet sind und woraus sich das ergibt. Sie werden sich wundern, wie klein die Beamten plötzlich werden.
  • Kontaktieren Sie nach Möglichkeit sofort einen Anwalt, sobald die Polizei vor der Tür steht.
    • er kann als Zeuge bei der Durchsuchung dabei sein
    • er kann Sie unmittelbar vor Ort beraten und Sie effektiv verteidigen
    • im Idealfall kann er die Durchsuchung verhindern

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Bernhard Löwenberg

Beiträge zum Thema