Verheerendes MOVEit-Datenleck betrifft Verbraucher und Arbeitnehmer

  • 2 Minuten Lesezeit
Das Datenleck in der MOVEit-Software hat verheerende Folgen für Verbraucher und Arbeitgeber.

Das enorme Datenleck in der MOVEit-Software für Datentransfer nimmt ein verheerendes Ausmaß an. Allein in Deutschland sind über 100 Unternehmen betroffen. Darunter sind Krankenkassen, Banken und Konzerne, teilweise mit tausenden Angestellten. Das heißt, dass das Datenleck Arbeitnehmer und Verbraucher betrifft.


Cyber-Kriminelle der Erpresser-Gruppe „Cl0p“ erbeuteten eine gigantische Menge an persönlichen Informationen. Damit erpressen sie die Konzerne. Gegen ein Lösegeld, das jedes Maß überschreitet, verzichten die Hacker angeblich auf eine Veröffentlichung dieser Daten im Darknet. Solche Informationen sind bei Kriminellen nämlich allseits beliebt. Die Täter nutzen sie zum Beispiel für Spam-Attacken. So versuchen die Kriminellen, per E-Mail oder am Telefon weitere Informationen, besonders Kontodaten, von Ihnen zu kriegen. Seien Sie deshalb vorsichtig! Informieren Sie sich hier ausführlich über die Gefahren von Datenlecks.


Unter anderem befinden sich unter den gehackten Firmen:

  • Postbank
  • ING
  • Comdirect
  • Barmer
  • AOK
  • Verivox
  • Ernst & Young (EY)
  • PriceWaterhouseCoopers (PWC)
  • Riester-Versicherte der Provinzial
  • Shell
  • Siemens Energy
  • Schneider Electric
  • Norton LifeLock


Die Konzerne sind nach der DSGVO verpflichtet, alle betroffenen Personen zu informieren, dass sie von einem Datenleck betroffen sind und ob Ihre Daten gestohlen wurden. Betroffenen steht wegen des immateriellen Schadens ein Schadensersatz zu. Allerdings ist bislang nicht überschaubar, welche Daten die Hacker gestohlen haben, Bei diesem Datenleck handelt es sich aber hauptsächlich um besonders sensible und personen-bezogene Daten. Hierzu zählen:

  • Vor- und Nachnamen
  • Unterschriften
  • Steuer-ID
  • IBAN
  • Kontoverbindungen


Was haben Verbraucher aktuell zu beachten?

Wichtig: Behalten Sie Ihre Konto-Bewegungen im Blick. Verständigen Sie bei verdächtigen Abbuchungen unverzüglich Ihre Bank. Lassen Sie sich auf keinen Fall telefonisch oder per E-Mail auf suspekte Geschäfte ein. Geben Sie keinesfalls Ihre sensiblen Daten, etwa Konto-Informationen, an Dritte weiter. Vertrauenswürdige Unternehmen fragen danach niemals.



Ihre persönlichen Daten wurden unrechtmäßig entwendet? Wir helfen Ihnen!

Erfahren Sie sofort im kostenfreien und unverbindlichen Datenleck-Check, ob Sie betroffen sind.

Sie erfahren im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung, welche Rechte Ihnen zustehen. Wenden Sie sich jederzeit schriftlich oder telefonisch an mich und mein Experten-Team der Kanzlei Wawra & Gaibler:

Wir helfen Ihnen gerne weiter und prüfen Ihren Fall bundesweit. Mit Ihnen gemeinsam besprechen wir die Erfolgschancen sowie das weitere Vorgehen.


Stichworte: Datenlecks, Verstoß DSGVO, Verbraucherschutz, Datenschutzrecht, MOVEit

Foto(s): stock.adobe.com/245814629

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dominik Wawra

Beiträge zum Thema