Audi Abgasskandal – Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht Ende 2021

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Unter dem Code 23X6 musste die Audi AG im Abgasskandal zahlreiche Modelle wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückrufen. Die Halter der betroffenen Fahrzeuge haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen – allerdings nur, wenn sie rechtzeitig handeln. Zum 31.12.2021 droht in vielen Fällen die Verjährung der Schadenersatzansprüche. „Audi-Besitzer, die im Laufe des Jahres 2018 den Rückruf erhalten haben, sollten daher jetzt handeln. Aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist verjähren ihre Ansprüche Ende 2021“, sagt Rechtsanwalt Michael Staudenmayer.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte 2018 bei verschiedenen Audi-Modellen mit 3-Liter-Dieselmotor eine unzulässige Abschalteinrichtung festgestellt und deshalb den Rückruf angeordnet. Betroffen waren Modelle des Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5 und Q7. Zu den Funktionen, die das KBA als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft hat, gehört u.a. die sog. schnelle Aufheizstrategie des Motors. Sie bewirkt, dass der Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus reduziert wird.  Unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr ist die Funktion jedoch kaum aktiv, so dass die Stickoxid-Emissionen steigen.

In den Werkstätten sollte die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden. Die betroffenen Audi-Halter müssen sich jedoch nicht mit einem Software-Update abspeisen lassen. Sie können auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Zahlreiche Gerichte, u.a. die Oberlandesgerichte Naumburg, Koblenz, Frankfurt, München oder Hamm haben Audi wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz verurteilt.

Die von der Audi AG entwickelten und produzierten Dieselmotoren mit 3 Litern Hubraum und mehr, wurden nicht nur bei Audi-Modellen, sondern auch im VW Touareg, Porsche Macan und Porsche Cayenne eingesetzt. Auch bei diesen Modellen hat das KBA Rückrufe wegen unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgesprochen. „Ebenso wie bei Audi gilt, dass die betroffenen Verbraucher handeln sollten, wenn sie den Rückruf 2018 erhalten haben, damit ihre Schadenersatzansprüche nicht verjähren“, so Rechtanwalt Staudenmayer.

Dass die Chancen auf Schadenersatz bei diesen Fahrzeugen gutstehen, zeigt die aktuelle Rechtsprechung. Rückenwind für die Verbraucher kommt zudem vom Europäischen Gerichtshof. Der EuGH hat mit Urteil vom 17.12.2020 klargestellt, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr zu höheren Emissionswerten führen als im Prüfmodus und Ausnahmen nur in sehr engen Grenzen, und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung zulässig sind (Az.: C-693/18). Funktionen wie z.B. die von Audi verwendete schnelle Aufheizstrategie zählen nicht zu den zulässigen Ausnahmen.

Eine verjährungshemmende Wirkung kann auch mit Stellung eines Güteantrags erreicht werden. Die staatlich anerkannte Gütestelle Staudenmayer nimmt Güteanträge nur per Briefpost oder Telefax entgegen, zu Beispielen und Voraussetzungen siehe

https://www.ra-staudenmayer.de/t%C3%A4tigkeitsschwerpunkte/streitschlichtung-durch-die-staatlich-anerkannte-g%C3%BCtestelle



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