Wann muss ich nach einem Verkehrsunfall sofort zum Anwalt?

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Als Anwalt erlebt man es immer wieder, dass bei einem Verkehrsunfall, in welchem man vor allem unschuldig verwickelt wurde, Schadenersatzansprüche nicht richtig oder unzureichend geltend gemacht werden.

Vielmehr überlässt man es der Werkstatt oder dem Mietwagenunternehmen oder einfach jemanden, den „man kennt“, der auch schon mal einen Unfall hatte.

Wenn dann nach Jahren die Not plötzlich groß ist, weil ein zunächst harmlos erscheinender Personenschaden doch zur Berufsunfähigkeit führt oder man nicht mehr in der Lage ist seinen Haushalt so zu führen, wie man dies vor dem Unfall konnte. Erst jetzt wird ein Verkehrsanwalt aufgesucht, der aber in vielen Fällen, da Verjährung eingetreten ist oder Abfindungserklärungen unterzeichnet wurden, nur wenig helfen kann.

Immer wieder erlebe ich es, dass mich Unfallopfer ungläubig anschauen, wenn man ihnen erzählt, welche umfangreichen Ansprüche sie haben.

Wenn ich die Unfallopfer frage, warum sie denn nicht bereits früher gekommen seien, hört man immer das Argument der angeblich hohen Anwaltskosten. Natürlich kostet Anwaltsdienstleistung auch Geld, aber gerade in Verkehrsunfallsachen gilt, dass die Anwaltskosten grundsätzlich von der Versicherung des Unfallverursachers zu ersetzen sind. Für das Unfallopfer ist also die außergerichtliche anwaltliche Dienstleistung in der Regel völlig kostenlos. Das überrascht die meisten Unfallopfer, obgleich sie selbstverständlich davon ausgehen, dass die Honorare etwa des Schadengutachters oder des Arztes von der Gegenseite übernommen werden.


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