Verkehrsunfall-Spezial: „Wildunfall“

  • 3 Minuten Lesezeit

Einleitende Zusammenfassung:

Wildunfälle sind ein Sonderfall des Verkehrsunfalles, die das ganze Jahr über und zu jeder Tageszeit auftreten können, mit erhöhtem Risiko in der Dämmerung und Brunftzeit sowie nach der Zeitumstellung.

Um die Unfallgefahr zu minimieren, ist vorsichtiges und umsichtiges Fahren entscheidend. Bei einem Zusammenstoß mit Kleintieren sollte weder gebremst noch ausgewichen werden, um eine Mitschuld zu vermeiden, da dies als „verbotene grundlose Vollbremsung“ gelten kann und hier Schäden durch Ausweichmanöver oft nicht versichert sind. Bei größeren Tieren wird empfohlen, die Spur zu halten und nur zu bremsen, da Ausweichmanöver größere Schäden und Verletzungsrisiken bergen können.

Nach einem Wildunfall ist es wichtig, die Unfallstelle abzusichern, die Polizei zu rufen und sich nicht mit dem toten Wild zu entfernen, um den Vorwurf der strafbaren Wilderei zu vermeiden.

Die Schadensregulierung obliegt der Versicherung, wobei nur eine Teil- oder Vollkaskoversicherung Schäden durch Wildunfälle abdeckt, während Haftpflichtversicherungen dies nicht tun. Vogelwild ist nicht immer versichert, wobei einige Versicherungen Schutz für Unfälle mit allen Tieren bieten. Fehlt der Nachweis der Kollision mit Wild, greift nur die Vollkaskoversicherung mit möglicher Höherstufung. 

Vollständiger Artikel:

Einen Sonderfall des Verkehrsunfalles stellt der so genannte „Wildunfall" dar. Dabei ist zunächst zu beachten, dass Wildunfälle das ganze Jahr und zu jeder Uhrzeit passieren. Während der Dämmerung und in der Brunftzeit besteht jedoch ein höheres Risiko, da die Tiere dann besonders aktiv sind. Das bedeutet, dass im Frühjahr und im Herbst die Unfallzahlen jeweils leicht ansteigen. Dies gilt insbesondere für die Wochen nach der jeweiligen Zeitumstellung auf Sommerzeit oder Winterzeit, da die Tiere sich nicht so schnell an sich ändernde menschliche Verhaltensweisen im Berufsverkehr anpassen können.

Es gibt zwar eine Vielzahl von Versuchen, Wildunfälle zu verhindern, flächendeckend entfalten diese aber nur bedingt einen Nutzen. Die Devise lautet daher in erster Linie, vorsichtig und umsichtig zu fahren. Grundsätzlich gelten insgesamt die gleichen Maßgaben wie bei jedem anderen Unfall im Straßenverkehr, jedoch gibt es einige Besonderheiten.

Leider kann man nicht immer verhindern, dass ein Tier direkt vor das Auto läuft. In diesem Fall beginnt zugleich der rechtlich kritische Bereich. Denn von Ihnen als Fahrer wird binnen kürzester Zeit die richtige Entscheidung abverlangt.

So zynisch es klingen mag, aber für Kleintiere sollten Sie im Zweifelsfall weder bremsen noch ausweichen. Wenn Sie wegen Hase, Igel, Fuchs und Katze eine Vollbremsung vornehmen, wird es meist so sein, dass Sie eine erhebliche Mitschuld an einem Unfall erhalten, wenn Ihnen jemand hinten auffährt. Denn ein solches Manöver kann als „verbotene grundlose Vollbremsung" ausgelegt werden. Schlimmer noch: Schäden, die durch Ausweichmanöver gegenüber kleinen Tieren entstehen, fallen überhaupt nicht in den Versicherungsschutz.

Doch auch bei größeren Tieren sollten Sie ein Ausweichen in der Regel unterlassen. Schäden, die durch ein Ausweichmanöver am Fahrzeug entstehen, sind nur versichert, wenn mit dem Ausweichen schwerere Beschädigungen verhindert werden konnten. Hier fällt oft der Beweis schwer - ganz abgesehen vom Nachweis, dass überhaupt ein Tier beteiligt war.

Auch unabhängig von Versicherungsfragen kann ein Ausweichen die falsche Entscheidung sein. Es gibt Untersuchungen, dass die Gefahr schwerer Verletzungen und größerer Sachschäden, auch anderer Verkehrsteilnehmer, bei einem direkten Zusammenstoß geringer sind als bei Ausweichmanövern. Insoweit kann es also ratsam sein, auch bei größeren Tieren strikt die Spur zu halten und nur auf die Bremse zu treten, in akuten Situationen auch mittels Vollbremsung.

Sollte es zum Unfall gekommen sein, greifen zunächst wieder die allgemeinen Verhaltenshinweise für die Situation nach einem Verkehrsunfall. Wenn Sie die Unfallstelle abgesichert haben, müssen Sie aber noch einige weitere Dinge beachten.

Entfernen Sie das Wild, soweit möglich, von der Straße, um andere Verkehrsteilnehmer zu schützen. Rufen Sie immer die Polizei (110), denn diese stellt die für die Versicherung wichtige Unfallbescheinigung aus. Außerdem verständigt die Polizei den zuständigen Jäger oder Förster, der sich um das tote oder verletzte Tier kümmern muss. 

Das gilt auch für den Fall, dass ein angefahrenes Tier noch fliehen konnte. Dieses muss vom dafür Zuständigen gesucht werden. Auf keinen Fall sollten Sie totes Wild selbst mitnehmen, denn dies erfüllt den Straftatbestand der Wilderei.

Hinsichtlich der Abwicklung eines Wildunfalls müssen Sie sich an Ihre Versicherung wenden. Bei ausschließlich mit der Haftpflicht versichertem Pkw müssen Sie den Schaden allerdings selbst tragen. Der Schaden am Kfz kann nur über eine Teil- oder Vollkaskoversicherung reguliert werden.

Die Teilkaskoversicherung ersetzt zumindest Schäden am Fahrzeug, die durch einen Zusammenstoß des fahrendenden Kfz mit Haarwild entstanden sind. Dazu gehören beispielsweise Wildschweine, Rehe, Füchse oder Hasen. Unfälle mit Vogelwild sind nicht bei allen Versicherungen vom Versicherungsschutz gedeckt. Einige Versicherungen bieten jedoch umfassenden Vesicherungsschutz für Unfälle mit allen Tieren an, dann wären sogar Unfälle mit Haustieren abgedeckt.

Fehlt die Nachweisbarkeit, dass der Schaden am Fahrzeug durch eine Kollision mit Wild oder infolge von Ausweichmanövern entstanden ist, kann der Schaden nur über eine Vollkaskoversicherung reguliert werden. Dann erfolgt jedoch in der Regel die Höherstufung bei der Schadenfreiheitsklasse.

Dieser Rechtstipp stellt nur einen ersten Überblick dar. Für weitere Informationen und eine Beratung im konkreten Einzelfall stehe ich gerne zur Verfügung.

Rechtsanwalt Christoph Birk

Häger und Birk Rechtsanwälte in Bremen, Bremen - Nord



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christoph Birk

Beiträge zum Thema