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Verkehrsverstöße von teuer bis ungeheuer – Strafen und Bußgelder im Ausland

  • 4 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

Einheitliche Strafen sind in der EU noch um einiges seltener als einheitliche Verkehrsregeln. Denn trotz berühmt-berüchtigter EU-Gesetzgebung kocht jeder Staat immer noch gerne sein eigenes Süppchen, wenn es um Strafen geht. So sind Verkehrsverstöße im Ausland nicht nur ein Vielfaches teurer als im Autoland Deutschland. Sie können sogar zur Beschlagnahme des eigenen Fahrzeugs, wie beispielsweise in Italien oder Dänemark, führen. Gerade im Urlaub sollten sich Fahrer daher an die Verkehrsregeln halten. Denn je nach Land kann schon ein einziger Verstoß das Reisebudget sprengen oder der Verkehrssünder gar im Knast enden.

728.000 Euro für zu schnelles Fahren

Raser in Österreich oder Großbritannien können bei mehr als 50 km/h zu viel leicht bei einem Bußgeld im vierstelligen Bereich landen. In Deutschland kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 51 km/h außerorts dagegen „nur“ 240 Euro Bußgeld. Trotz 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot ist das um einiges billiger. Noch teurer kann es in Ländern wie der Schweiz werden, wo sich das Bußgeld am Einkommen orientiert. Einem Sportwagenfahrer, der mit 290 km/h – statt der auf Schweizer Autobahnen erlaubten 120 km/h – unterwegs war, droht etwa eine Geldstrafe von 728.000 Euro. Mit einkommensabhängigen Strafen muss man dabei auch in skandinavischen Ländern rechnen. In Finnland zahlte ein Unternehmer 170.000 Euro, weil er mit 80 km/h in Helsinki unterwegs war.

Obendrein wird Rasern – als solcher gilt man z. B. bei Tempo 70 in der 30er-Zone – in der Schweiz der Führerschein für mindestens zwei Jahre entzogen, sofern man nicht vorbelastet ist. Ist man dagegen vorbelastet, ist in der Alpenrepublik bei ungünstiger Prognose sogar ein lebenslanger Führerscheinentzug möglich. Auch deutsche Fahrer riskieren dabei zunächst ihren Führerschein, den die Schweizer Polizei dann den deutschen Behörden zuschickt.

Unscheinbare Geschwindigkeitsmessungen

Auch bei der Geschwindigkeitsmessung gibt es Besonderheiten: So sollte man die erlaubten 130 km/h auf französischen Autobahnen auf Dauer nicht allzu sehr überschreiten. Denn wer die Strecke zwischen zwei Mautstationen zu schnell zurücklegt, den begrüßt möglicherweise an der nächsten Station die Gendarmerie. Die Polizisten möchten dann gern wissen, warum man für die Strecke – trotz der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h – so wenig Zeit benötigt hat. Einen Preis gibt es dafür nicht. Den hat man vielmehr zu zahlen. Dabei sind auch die Strafen in Frankreich bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreibung um einiges saftiger als in Deutschland und überschreiten 1000 Euro locker.

Ähnliche Kontrollen der Durchschnittsgeschwindigkeit drohen in der Schweiz und Österreich. Dort gibt es zwar nur Vignetten und keine Mautstationen. Allerdings findet dort bereits das mit Kontrollpunkten arbeitende System „Section Control“ Anwendung, das sich in Deutschland derzeit noch in der Testphase befindet. Nicht vergessen werden sollte, dass in Österreich die Polizei zudem die Geschwindigkeit schätzen darf.

Bei Promillegrenzen und Strafen für Trunkenheit im Straßenverkehr">Alkoholfahrt droht mancherorts Gefängnis

Noch empfindlichere Strafen drohen beim Fahren unter Einfluss von Alkohol. Dabei gilt in Ländern wie Tschechien, Slowakei, Rumänien, Ungarn, Estland und Litauen eine 0,0-Promille-Grenze, deren Missachtung auch in diesen Ländern bereits mit ein paar Hundert Euro Geldstrafe und Fahrverbot belegt ist. In skandinavischen Ländern ist die Grenze mit 0,2 Promille zwar nur geringfügig höher. Dafür können die Strafen, wie schon für zu schnelles Fahren, besonders teuer werden. In Schweden steigt die Anzahl der einkommensabhängigen Tagessätze mit dem Alkoholisierungsgrad beginnend bei 40 Tagessätzen. Zwischen 0,9 und 0,99 Promille sind es dann bereits 100 Tagessätze. Ab 1,0 Promille Alkohol im Blut droht eine Freiheitsstrafe. Noch strenger ist das Nachbarland Norwegen. Dort droht betrunkenen Autofahrern bereits ab 0,5 Promille eine Gefängnisstrafe.

Auch Handy am Steuer ist im Ausland teuer

Hohe Strafen im Ausland drohen Fahrern auch bereits für geringere Vergehen. Handy am Steuer! Das macht in den Niederlanden 230 Euro. Mehr als 200 Euro kostet es in Spanien, in Italien sind es 160 Euro und in Frankreich 135 Euro. In Deutschland werden dagegen nur 60 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Damit ist das Telefonieren während der Fahrt in kaum einem anderen europäischen Land günstiger als hierzulande.

Besonderheiten beim Bezahlen

Auch das Kassieren an Ort und Stelle ist in vielen Ländern möglich. Fehlt das nötige Geld, begleitet die Polizei einen auch gerne zum nächsten Geldautomaten. In manchen Ländern – wie Spanien, Frankreich, Großbritannien, Griechenland oder Italien – gibt es aber auch einen „Rabatt“ bei schneller Bußgeldzahlung innerhalb einer vorgegebenen Frist.

Vollstreckung nach Heimkehr möglich

Auch wer den vermeintlich sicheren Hafen Deutschland wieder erreicht hat, ohne zahlen zu müssen, kann für Verkehrsverstöße im Ausland noch belangt werden. Wie ausländische Bußgelder vollstreckt werden und was dabei zu beachten ist, zeigt folgender Rechtstipp.

(GUE)

Foto(s): ©Fotolia.com

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