Geblitzt und zu schnell gefahren: Was Sie jetzt wissen müssen

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Es gehört zum Alltag auf deutschen Straßen: Blitzer erfassen tausende Autofahrer, die das Tempolimit überschreiten. Für viele Betroffene stellen sich dann wichtige Fragen: Welche Konsequenzen drohen? Muss ich den Bußgeldbescheid akzeptieren? Und wann ist mein Führerschein in Gefahr?

Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen 2025

Die aktuellen Bußgelder für Tempoüberschreitungen richten sich nach mehreren Faktoren: Wie viel zu schnell waren Sie unterwegs? Haben Sie den Verstoß innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften begangen? Sind Sie mit einem PKW, mit Anhänger oder einem LKW gefahren?

PKW außerorts - Bußgeldtabelle 2025:

  • Bis 10 km/h zu schnell: 48,50 €
  • 11-15 km/h zu schnell: 68,50 €
  • 16-20 km/h zu schnell: 88,50 €
  • 21-25 km/h zu schnell: 128,50 € und 1 Punkt
  • 26-30 km/h zu schnell: 178,50 € und 1 Punkt
  • 31-40 km/h zu schnell: 228,50 € und 1 Punkt
  • 41-50 km/h zu schnell: 348,50 € und 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
  • 51-60 km/h zu schnell: 508,50 € und 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
  • 61-70 km/h zu schnell: 633,50 € und 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot
  • Über 70 km/h zu schnell: 738,50 € und 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot

PKW innerorts - Bußgeldtabelle 2025:

  • Bis 10 km/h zu schnell: 58,50 €
  • 11-15 km/h zu schnell: 78,50 €
  • 16-20 km/h zu schnell: 98,50 €
  • 21-25 km/h zu schnell: 143,50 € und 1 Punkt
  • 26-30 km/h zu schnell: 208,50 € und 1 Punkt
  • 31-40 km/h zu schnell: 288,50 € und 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
  • 41-50 km/h zu schnell: 428,50 € und 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
  • 51-60 km/h zu schnell: 591,50 € und 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot
  • 61-70 km/h zu schnell: 738,50 € und 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot
  • Über 70 km/h zu schnell: 843,50 € und 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot

Nach dem Blitzer: Der Ablauf des Bußgeldverfahrens

Nach einer Geschwindigkeitsmessung gibt es zwei typische Abläufe:

  1. Direkte Anhaltung nach mobiler Kontrolle: Die Beamten informieren Sie sofort über den Verstoß. Bei geringfügigen Überschreitungen können Sie oft unmittelbar ein Verwarngeld zahlen und die Angelegenheit ist erledigt.
  2. Stationäre Messung ohne Anhaltung: Nach einigen Tagen oder Wochen erhält der Fahrzeughalter Post. Bei geringfügigen Verstößen (bis 55 Euro) kommt ein Verwarnungsbogen, bei schwereren Verstößen häufig zunächst ein Anhörungsbogen und später der Bußgeldbescheid.

Toleranzabzug bei Tempokontrollen

Jede Messung erhält einen gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzabzug:

  • Bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h werden 3 km/h abgezogen
  • Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h werden 3% des Messwerts abgezogen

Für verschiedene Messverfahren gelten unterschiedliche Toleranzwerte. Besonders bei mobilen Messungen oder Videoaufzeichnungen aus fahrenden Fahrzeugen kann der Toleranzabzug höher ausfallen (4-5 km/h oder 4-5%).

Wann droht ein Fahrverbot?

Ein Fahrverbot wird in der Regel ausgesprochen bei:

  • Innerorts: Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h
  • Außerorts: Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h
  • Bei Wiederholungstätern: Wenn innerhalb eines Jahres zweimal eine Überschreitung von mehr als 26 km/h festgestellt wurde

Die Dauer des Fahrverbots steigt mit zunehmender Geschwindigkeitsüberschreitung:

  • 1 Monat bei den "niedrigeren" Überschreitungen
  • 2 Monate bei mittelschweren Überschreitungen
  • 3 Monate bei besonders schweren Verstößen

Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Nicht jeder Bußgeldbescheid ist rechtlich haltbar. Viele Messverfahren weisen Fehlerquellen auf und auch bei der behördlichen Bearbeitung können Fehler passieren. Häufige Mängel, die zu erfolgreichen Einsprüchen führen können:

  • Fehlerhafte Messgeräte oder unsachgemäße Handhabung
  • Mangelhafte Beweisfotos, die keine sichere Identifizierung erlauben
  • Formale Fehler im Bußgeldbescheid
  • Fehlerhafte oder verspätete Zustellung
  • Fehlende Eichungsnachweise für die Messgeräte

Verjährung von Tempoverstößen

Geschwindigkeitsüberschreitungen verjähren vergleichsweise schnell:

  • Nach 3 Monaten, wenn in dieser Zeit kein Bußgeldbescheid zugestellt wurde
  • Nach 6 Monaten, wenn zwar ein Bescheid zugestellt, aber keine weiteren Verfahrensschritte eingeleitet wurden

Die Verjährungsfrist kann durch bestimmte Ereignisse wie das Versenden eines Anhörungsbogens unterbrochen werden.

Besondere Regelungen für Fahranfänger

Für Fahrer in der Probezeit gelten verschärfte Regelungen:

  • Ab 21 km/h zu schnell mit dem PKW gilt dies als schwerwiegender "A-Verstoß"
  • Ein A-Verstoß führt zur Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre und zur Anordnung eines Aufbauseminars
  • Bei wiederholten Verstößen droht der Entzug der Fahrerlaubnis

Fazit: Beratung kann sich lohnen

Bei drohenden Fahrverboten, Punkten in Flensburg oder erheblichen Bußgeldern sollten Sie prüfen lassen, ob der Bußgeldbescheid rechtmäßig ist. Gerade bei existenzgefährdenden Konsequenzen wie einem Fahrverbot für Berufskraftfahrer oder Pendler ohne Alternative kann sich eine fachkundige Beratung lohnen.


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Foto(s): JVR

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