Versicherer auf Abwegen: DEVK vom Oberlandesgericht Köln (Az. 9 U 105/94) im sogenannten Allergan Komplex gemaßregelt
- 2 Minuten Lesezeit
Sachverhalt:
Die Klägerin ist bei der DEVK rechtsschutzversichert. Sie begehrt mit der Klage Deckungsschutz für ein Vorgehen gegen Brustimplantatshersteller Allergan. Dieser hatte Implantate auf den Markt gebracht, die im Verdacht stehen eine aggressive Karzinomart, das ALCL auszulösen, was zahlreiche Statistiken belegen, woraufhin die Implantate Ende 2018 vom Hersteller wieder aus dem Verkehr gezogen werden mussten. Monatelang bemühten sich die anwaltlichen Vertreter der Klägerin, von der DEVK, den Deckungsschutz zu erhalten, der schließlich auch dem Grunde nach erteilt wurde, allerdings erfolgten hierauf keinerlei Zahlungen.
Verfahren:
In der Sache war zunächst das Landgericht Köln involviert (Az. 24 O 90/93) und hatte mit der DEVK erwartungsgemäß "kurzen Prozess" gemacht. So heißt es in der Urteilsbegründung u.a. explizit: "Es kommt für die Fälligkeit ( ...) darauf an, wann der Versicherungsnehmer wegen der Kosten in Anspruch genommen wird. Maßgeblich ist danach die Mitteilung der Kostenrechnung an den Versicherungsnehmer zum Nachweis der Zahlungspflicht an den Versicherer. Genau diese Konstellation lag hier vor.
Dem setzt der Senat des Oberlandesgericht Köln nun mit klarer Diktion der DEVK zu deren Zahlungsverpflichtung hinzu: Danach heißt es im Hinweisbeschluss vom 11.10.2024, dass der Anspruch der Klägerin auf Gewährung von Deckungsschutz für ein gerichtliches Verfahren gegen die Allergan Ltd der Klägerin nach § 128 S. 3 VVG zusteht, denn die DEVK hat die Deckungsablehnung nicht "unverzüglich" gemäß Ziffer 3.4.1 DEVK-ARB/G 2017 erklärt, mit der Folge, dass die Beklagte ihr Ablehnungsrecht verloren hat.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Es gibt einige deutsche Rechtsschutzversicherer, die sich bei der Anwaltschaft unbeliebt machen. Dazu gehören neben der ARAG, der HUK Coburg und u.a. der AUXILLA auch die DEVK: Was bezweckt dieser Versicherer, einer schwer geschädigten Kundin nahezu grundlos die Zahlung der Kosten für ein Vorgehen zu unterschlagen? Die Zahlung ist seit rund zwei Jahren fällig.
In einer geradezu schikanösen Art und Weise geht die DEVK im Übrigen auch nahezu ausnahmslos mit Deckungsanfragen in Fällen vor, in denen ihren Kunden durch einen ärztlichen Behandlungsfehler ein Gesundheitsschaden entstanden ist, oftmals ein schwerwiegender, denn die Sachbearbeiter schwingen sich zu fachmedizinischen Experten hoch: Sie verlangen vor einer Zusage sämtliche Behandlungsunterlagen, auch von Vor- und Nachbehandlern, wollen dann selber fachmedizinisch prüfen, ob ein Fehler begangen wurde und welcher Schaden dadurch beim Versicherungsnehmer entstanden ist. Das ist schlichtweg unseriös: Denn diese fachmedizinische Expertise mögen sie einmal qualifizierten von deutschen Gerichten involvierten Fachgutachtern überlassen, die auch das medizinische Fachwissen besitzen. Ein ständiger Hinweis hierauf hilft bei der DEVK und deren Vorstandsetage allerdings auch nicht weiter: Es wird blockiert, verzögert und verweigert, zu Lasten der geschädigten Versicherten.
Das gesparte Geld steckt die DEVK sodann lieber in vollmundige Werbespots, in denen Hilfe auf allen Ebenen "vorgegaukelt" wird. So eine Rechtsschutzversicherung "wünscht" sich ein Kunde, der im Falle, wenn er einmal Hilfe benötigt, einfach im "Regen stehen gelassen wird", meint Rechtsanwalt Dr. DC Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, Avocat au Barreau de Paris.
Artikel teilen: