Versicherung bei Schlüsselverlust

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Verliert ein Mieter seinen Wohnungs- und Haustürschlüssel, ist er verpflichtet, den Vermieter über den Verlust zu informieren. Denn der Schlüssel gilt als Eigentum des Vermieters.

Die private Haftpflichtversicherung ist im Regelfall der erste Ansprechpartner, wenn der Versicherte seinen Schlüssel verliert. Allerdings ist nicht in jeder Haftpflichtversicherung der Schlüsselverlust auch gedeckt. Es kommt auch darauf an, was für ein Schlüssel konkret verloren gegangen ist. Für die Haftpflichtversicherung ist es wichtig, dass das Eigentum einer anderen Person betroffen ist.

Muss ein einzelnes Schloss ausgetauscht werden, kann man mit Kosten von ca. 200 € rechnen. Falls der Betroffene das Schloss selbst austauscht, muss er lediglich das Schloss an sich bezahlen (Materialkosten). Teurer wird es bei einer Schließanlage für mehrere Wohnungen, deren Besitzer dann auch jeweils neue Schlüssel brauchen. Hier können auch mehrere tausend oder sogar mehrere zehntausend Euro insgesamt Zustandekommen, je nach Sicherheitsstufe des Schlosses und Anzahl der Wohneinheiten. Nicht selten gibt es in Mehrfamilienhäusern Schließanlagen, sodass der gleiche Schlüssel für Haus- und Wohnungstür benutzt werden kann. Wer einen solchen Schlüssel verliert, muss daher damit rechnen, dass der Vermieter unter Umständen die gesamte Schließanlage und damit alle Schlösser im Haus austauschen möchte.

Kann der Mieter nachweislich ausschließen, dass die Gefahr besteht, dass der verlorene Wohnungsschlüssel für einen Einbruch genutzt werden kann – z.B., wenn dieser in einen Fluss gefallen ist -, muss er die Kosten für den Ersatz von Schlössern und Schließanlagen nicht tragen.



Verlorener Schlüssel

Wen informieren?

Wohnungsschlüssel

Vermieter/Hausverwaltung, Haftpflichtversicherung, evtl. Hausratversicherung (für Kosten des Nachschlüssels oder des Schlüsseldiensts)

Wohnungsschlüssel samt Ausweis (z.B. bei Diebstahl)

Vermieter, Haftpflichtversicherung, Polizei, Hausratversicherung

Berufliche Schlüssel

Arbeitgeber und falls vorhanden Berufshaftpflichtversicherung

Hotelschlüssel, Schlüssel für ehrenamtliche Mitarbeiter oder Vereinsmitglieder

Besitzer des Schlüssels, private Haftpflichtversicherung

Autoschlüssel

Polizei, Kfz-Kaskoversicherung



Folgender Anforderungskatalog kann zur Abwehr des geplanten Austausches der gesamten Schließanlage eines Mehrfamilienhauses genutzt werden:

  • Die ursprüngliche Anschaffungsrechnung der auszutauschenden Schließanlage.
  • Der Schließplan.
  • Die Sicherungsurkunde bzw. der Sicherungsschein.
  • Eine schriftliche Bestätigung aller Personen, die ebenfalls Schlüssel für das Objekt besitzen. Darin müssen diese bestätigen, dass sie noch im Besitz sämtlicher Schlüssel sind und ihnen in der Vergangenheit auch keine Schlüssel abhandengekommen sind.

Nur wenn die Anlage – mit Ausnahme des einen fehlenden Schlüssels – vollständig ist, kann eine Schadensersatzpflicht gegeben sein. Sofern weitere Schlüssel fehlen, ist der Schaden nicht zu ersetzen (nach Austausch kann die gesamte Schließanlage inklusive aller Zylinder und aller Schlüssel angefordert werden).


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