Versicherungsschutz für Regatta-Segler auch bei Sturmregatten?

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Eine Frage bewegt die Küste nach der dänischen Silverrudder 2018 Regatta: Habe ich Versicherungsschutz für meinen Schaden? Meist sind der Schaden und die Unsicherheit, ob die Versicherung den Schaden deckt, annähernd gleich groß.

Mastbruch, Strandung, Kollision und Havarie

Insbesondere bei dem Silverruder 2018 gab es am laufenden Meter Bruch. Mastbruch, Kollisionen und Strandungen im von Wasser leer gelaufenen Svendborgsund häuften sich. 

Zahlt die Versicherung?

Viele der Skipper segelten mit dem unguten Gefühl im Nacken nach Hause, ob ihre Versicherung zahlt, oder sich auf einen Deckungsausschluss in ihren Versicherungsbedingungen für Regattaschäden berufen wird. Die Unsicherheit wurde durch eine hitzige Diskussion in den sozialen Medien angefeuert, ob man bei dieser Veranstaltung unter den vorherrschenden Bedingungen überhaupt hätte starten dürfen. Viele vertraten schon die Auffassung, der Veranstalter hätte abschießen müssen. 

Aufpassen bei der Schadenmeldung 

Genauso groß wie die Unsicherheit einiger Skipper ist aber auch die Sorglosigkeit anderer Skipper bei der Abgabe ihrer Schadenmeldung. Wir beobachten häufig unklare und lückenhafte Formulierungen, die vermeidbare Schwierigkeiten mit der Durchsetzung der Zahlung des Schadens durch die Versicherung schaffen. Oder Skipper, die einfach davon ausgehen, die Versicherung des Kollisionsgegners zahle schon und die später ohne jegliche Unterstützung mit dem Schaden alleine dastehen. Besondere Probleme macht noch ein Auslandsbezug, z. B. weil der Schaden im Ausland entstanden ist oder ein Kollisionsgegner aus dem Ausland kommt.

Wie komme ich an mein Geld für den Schaden?

Grundsätzlich müssen sich verantwortungsvolle Skipper, die die Anforderungen der Navigation und Seemannschaft korrekt erfüllen, in den meisten Fällen keine Sorge machen. Auch der Vorwurf einer groben Fahrlässigkeit des Skippers kann von der Versicherung nicht mit pauschalem Verweis auf Windstärken begründet und zu einem Deckungsausschluss herangezogen werden. Es gilt immer eine Einzelfallbetrachtung. Aber genau die sollte auf klaren Angaben zum Schadenhergang basieren, der lückenlos und nicht diskussionsfähig ist. Überhaupt: selbst der Vorwurf einer groben Fahrlässigkeit führt so gut wie nie zu einem völligen Deckungsausschluss, sondern lediglich zu einer quotalen Einschränkung der Deckung. 

Erfolgreich durch das Deckungsverfahren mit der Versicherung

Streit und auch Gerichtsverfahren mit der Versicherung lassen sich aber nicht immer ausschließen und auch die unterschiedlichen Bedingungen der zahlreichen Versicherer am Markt sorgen für unterschiedliche Verhältnisse. Es gilt, sich zwischen Gesetz, Sachargumentation zu der konkreten seemännischen Situation und dem Kleingedrucktem in den Bedingungen der Versicherung so durchzufinden, dass man ohne blaues Auge ans Ziel kommt: Die Versicherung deckt schnell und zahlt für den Schaden.

Support durch Yacht & Recht

Wir helfen bereits bei der Schadensmeldung unmittelbar nach Schadeneintritt. Wir haben dabei die Anforderungen an eine Deckungsentscheidung im Blick und wissen, worauf es bei der Einzelfallbetrachtung im Wesentlichen ankommt. Und wir vertreten die Skipperinteressen notfalls vor Gericht. 

Besser zu früh als zu spät Hilfe holen

Wo wir manchmal nicht mehr oder nicht mehr so gut helfen können ist, wenn ein Skipper die Schadenabwicklung bereits am Anfang vergeigt. Den Gang zu einem Yacht-rechtlich kompetenten Anwalt sollte man aber gerade bei wirtschaftlicher Betrachtung auch nicht zu spät antreten. Denn wenn es um Kollisionsschäden oder Mastbruch geht, ist der Schadenbetrag meist eine Potenz der Kosten für eine solide anwaltliche Beratung oder Vertretung. 

Ansprechpartner im Yacht-Recht

Sie haben Fragen zu den Themen Mastbruch, Kollision, Strandung oder andere Havarien und Versicherungsschutz? Ansprechpartner bei BRINK & PARTNER in Flensburg ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Arbeitsrecht und Steuerrecht Jochen-P. Kunze



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