Versorgungsausgleich – Wann wird er überhaupt durchgeführt?

  • 2 Minuten Lesezeit

Wenn eine Ehe in Deutschland geschieden wird, steht neben der emotionalen Belastung und der Regelung des Sorgerechts oder des Unterhalts auch eine wichtige, oft aber wenig beachtete Frage im Raum: Wie wird mit den während der Ehe erworbenen Rentenansprüchen umgegangen? Hier kommt der Versorgungsausgleich ins Spiel.

Was ist der Versorgungsausgleich?

Der Versorgungsausgleich ist ein gesetzlich vorgeschriebener Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Ansprüche auf Alters- und Invaliditätsversorgung. Kurz gesagt: Was beide Partner in ihre jeweiligen Rententöpfe während der Ehe eingezahlt haben, wird fair aufgeteilt.

Wann findet der Versorgungsausgleich statt?

Dieser Ausgleich findet automatisch im Rahmen des Scheidungsverfahrens statt, wenn eine Ehe geschieden wird. Es gibt allerdings Ausnahmen, beispielsweise wenn die Ehe weniger als drei Jahre gedauert hat oder wenn beide Ehepartner dies einvernehmlich ausschließen und keine grobe Unfairness vorliegt.

Was wird ausgeglichen?

Zum Ausgleich gehören nicht nur die gesetzlichen Rentenansprüche, sondern auch betriebliche und private Altersvorsorgen, wie z.B. Betriebsrenten oder Riester-Renten.

Die Rolle des Familiengerichts

Das Familiengericht ermittelt die Höhe der auszugleichenden Ansprüche. Hierfür werden Informationen von den Rentenversicherungsträgern und anderen Versorgungseinrichtungen eingeholt. Es ist wichtig, dass alle Ansprüche korrekt erfasst werden, da Fehler hier langfristige finanzielle Nachteile bedeuten können.

Was bedeutet das für Sie?

Als Laie in juristischen Angelegenheiten ist es oft schwierig, den Überblick über die eigenen Ansprüche und die korrekte Durchführung des Versorgungsausgleichs zu behalten. Hierbei ist fachkundige Unterstützung unerlässlich.

Zusammenfassung

Der Versorgungsausgleich ist ein wesentlicher Bestandteil des Scheidungsverfahrens und soll eine faire Verteilung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften gewährleisten. Es ist wichtig, dass Sie sich von einer Expertin auf diesem Gebiet beraten lassen.

Ihre Expertin

Frau Regine Repky, Rechtsanwältin und Fachanwältin im Familienrecht bei Hauptmann-Uhl und Kollegen aus Göppingen, steht Ihnen mit ihrer Expertise zur Seite. Mit ihrer Erfahrung im Familienrecht sorgt Frau Repky dafür, dass Ihre Rechte im Rahmen des Versorgungsausgleichs gewahrt bleiben und Sie die Ihnen zustehenden Ansprüche erhalten.

r eine persönliche Beratung und Unterstützung in Ihrem Scheidungsverfahren kontaktieren Sie uns gerne. Wir bei Hauptmann-Uhl und Kollegen aus Göppingen, spezialisiert auf Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht und Mietrecht, sind Ihr verlässlicher Partner in rechtlichen Angelegenheiten.

Foto(s): https://pixabay.com/illustrations/family-dollar-money-secured-future-960451/

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Regine Repky

Beiträge zum Thema