Verteidigung gegen Abmahnung der Paracord e.K. Alexandr Kuzmenkov durch RA Jochen Birk

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Aktuell verschickt die Firma Paracord e.K., Inh. Alexandr Kuzmenkov, markenrechtliche Abmahnungen durch seinen Rechtsanwalt Jochen Birk. Uns sind mehrere Abmahnungen bekannt.

Was fordert die Kanzlei Birk?

Herr Kuzmenkov sieht seine Markenrechte durch eBay-Händler verletzt, die Produkte verkaufen, die mit dem Wort „Paracord“ beschrieben werden. Paracord ist dabei (wie sich auch dem dazugehörigen Wikipedia-Artikel entnehmen lässt) ein Seil, der ursprünglich für Fallschirmspringer entwickelt wurde. Die Marke ist nach unserem Kenntnisstand jedoch nicht für Seile, sondern für diverse Waren aus den Klassen 14, 22 und 25 eingetragen. Jedenfalls vertreibt unser Mandant keine Waren, die sich in den eingetragenen Nizza-Klassen wiederfinden. Nach unserer Rechtsauffassung wäre dies aber erforderlich, um von einer Verwechslungsgefahr auszugehen. Die Abmahnung sollte also sorgfältig dahingehend überprüft werden, ob sie berechtigt ausgesprochen wurde. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, kann gegebenenfalls Kostenerstattung der eigenen Rechtsanwaltskosten verlangt werden.

Ist die Abgabe der Unterlassungserklärung sinnvoll?

Keinesfalls sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung vorschnell unterzeichnet werden, da diese in der Regel viel zu weit gefasst ist und zudem ein Schuldeingeständnis darstellen dürfte. Wenn man einen recht risikoarmen Verteidigungsweg einschlagen möchte, kann es sich empfehlen, eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine modifizierte Unterlassungserklärung wird so formuliert, dass sie kein Schuldeingeständnis darstellt, gleichzeitig aber verhindert, dass etwaige Unterlassungsansprüche eingeklagt werden können. Dies wäre nämlich sonst mit einem recht hohen Kostenrisiko verbunden.

Hilfe durch einen Fachanwalt – Kostenlose Ersteinschätzung

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler können Ihnen fachanwaltliche Hilfe in Markenrechtsstreitigkeiten bieten. Wir übernehmen die außergerichtliche Vertretung gegen Abmahnungen dabei zu fairen Festpreisen. Eine telefonische Ersteinschätzung ist dabei kostenfrei.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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