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Vertragsstrafe Ido Interessenverband 3.000 bis 5.000 €

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Die vergangenen Jahre haben leider bestätigt, dass die Unkenntnis der Tragweite einer Unterlassungserklärung sehr häufig zum Schaden des abgemahnten Händlers führt.

Nach Erhalt der Abmahnung unterzeichnet der Adressat der Abmahnung die vorformulierte Unterlassungserklärung. Diese verpflichtet ihn im Falle der Zuwiderhandlung zur Zahlung einer Vertragsstrafe.

Der Händler versucht nach bestem Wissen und Gewissen die Fehler zu beseitigen, übersieht jedoch in der Eile einige Produkte oder korrigiert mangels fachkundiger anwaltliche Beratung die Fehler nicht richtig.

Die Folge ist ein weiteres Forderungsschreiben des Ido Interessenverbandes: Vertragsstrafe 3.000 bis 5.000 €

Muss eine geltend gemachte Vertragsstrafe immer bezahlt werden?

Die Frage lässt sich einfach beantworten. Nein!

Nicht in jedem Fall ist die Forderung nach einer Vertragsstrafe berechtigt. Wenn kein Verstoß vorliegt, fällt auch keine Vertragsstrafe an. Der angebliche Verstoß gegen die Unterlassungserklärung muss genau überprüft und untersucht werden.

Um das beste Ergebnis zu erzielen, sollte der Fall durch einen fachkundigen Fachanwalt geprüft werden.

Lassen Sie Sie sich in keinem Fall zu einer schnellen Zahlung verleiten!

Um weitere Vertragsstrafen zu verhindern, sollten Sie Ihren Internetauftritt fachkundig prüfen lassen.

DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf

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