Was ist bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung zu beachten?
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Die Unterlassungserklärung ist ein rechtliches Instrument, das insbesondere im Zusammenhang u.a. mit Urheberrechtsverletzungen, Markenverletzungen oder wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten verwendet wird. Sie dient dem abmahnenden Rechteinhaber dazu, eine erneute Begehung des betreffenden Verhaltens zu unterbinden. Die durch die Erstbegehung entstandene „Wiederholungsgefahr“ soll dabei durch das Beugemittel „Vertragsstrafe“ ausgeschlossen werden (BGH). Für denjenigen, der eine Abmahnung erhält, ist es von entscheidender Bedeutung, die Unterlassungserklärung korrekt abzugeben, sofern dieser Weg gegangen werden- also Unterlassung versprochen werden soll. Fehler können hier weitreichende Folgen haben. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung beachten sollten und warum es ratsam ist, sich an einen Fachanwalt für Urheberrecht zu wenden.
1. Was ist eine Unterlassungserklärung?
Eine Unterlassungserklärung ist ein rechtlich bindendes Dokument, in dem sich der Unterzeichnende verpflichtet, eine bestimmte Handlung in Zukunft zu unterlassen. Das Versprechen wird unter Androhung einer Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung abgegeben. Im Urheberrecht kommt es regelmäßig vor, dass jemand eine Abmahnung erhält, weil er urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Erlaubnis genutzt hat. Mit dem Abmahnschreiben wird in der Regel auch die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Der Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers ergibt sich bei einer Urheberrechtsverletzung dabei aus § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG.
2. Die Bedeutung der Unterlassungserklärung
Die Unterlassungserklärung hat im rechtlichen Kontext mehrere Funktionen. Sie dient vor allem der Beendigung eines Rechtsstreits, indem der Abgemahnte sich (strafbewehrt) verpflichtet, das beanstandete Verhalten zu unterlassen. Mit Abgabe eines ausreichenden Unterlassungsversprechens wird der Unterlassungsanspruch befriedigt und der Rechteinhaber insoweit streitlos gestellt. Die Abmahnung dient damit (auch) dazu, dem Verletzer Gelegenheit zu geben, ein gerichtliches Verfahren (Unterlassungsklage, einstweilige Verfügung) abzuwenden. Der Rechteinhaber seinerseits soll durch das strafbewehrte Versprechen vor Wiederholungshandlungen geschützt werden.
3. Welche Fehler sind bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung zu vermeiden?
Obwohl die Unterlassungserklärung ein relativ simples Dokument zu sein scheint, gibt es zahlreiche Fragen, die es zu beachten gilt. Zu den häufigsten Fehlern gehören:
- Unklare Formulierungen: Eine zu vage formulierte Unterlassungserklärung kann dazu führen, dass sie vom Gericht als unwirksam angesehen wird. Die Verpflichtung, etwas zu unterlassen, muss klar und eindeutig formuliert sein.
- Verwendung von Standardvorlagen ohne Anpassung: Wenn auf vorgefertigte Muster zurückgegriffen wird, ohne diese an den konkreten Fall anzupassen, kann es zu Fehlern kommen.
- Vertragsstrafe: Die Höhe muss jedoch sorgfältig geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, eine Vertragsstrafe zu vereinbaren.
- Reichweite der Erklärung: Die Reichweite des strafbewehrten Unterlassungsversprechens ergibt sich für den Laien nicht vollständig aus dem Text und wird daher oft unterschätzt. Alleine um zu erfahren, wozu man sich mit der Abgabe tatsächlich verpflichten würde, ist es anzuraten, zuvor einen Fachanwalt zu kontaktieren.
4. Die Rolle des Fachanwalts für Urheberrecht
Die Abgabe einer Unterlassungserklärung ist für die Dauer von mind. 30 Jahren rechtlich bindend. Daher sollte man nicht leichtfertig mit einem solchen Dokument umgehen. Ein Fachanwalt für Urheberrecht kann helfen, ggf. eine richtige Unterlassungserklärung zu verfassen und sicherzustellen, dass diese den rechtlichen Anforderungen entspricht, ohne über das Erforderliche hinauszugehen. Ein erfahrener Anwalt prüft zuvor rechtlich, ob die geltend gemachte Urheberrechtsverletzung tatsächlich vorliegt, ob die Abmahnung wirksam und berechtigt ist. Bei Vorliegen einer Urheberrechtsverletzung berät er zu den Alternativen zu der Abgabe einer Unterlassungserklärung (die insbes. darin bestehen, sich verklagen lassen oder den Versuch zu unternehmen, die Abgabe einer solchen Erklärung zu verhandeln), denn ein solches strafbewehrtes Versprechen kann auch bei Vorliegen einer Rechtsverletzung nur dann abgegeben werden, wenn es mit der erforderlichen Sicherheit eingehalten werden kann. Zudem kann der Anwalt helfen, überhöhte Vertragsstrafen zu vermeiden und eine faire Lösung für beide Parteien zu finden.
5. Was beinhaltet eine wirksame Unterlassungserklärung insbesondere?
Eine Unterlassungserklärung muss insbesondere folgende Punkte enthalten:
- Die genaue Bezeichnung der Rechtsverletzung: Es muss präzise beschrieben werden, welche Handlung unterlassen wird.
- Die genaue Bezeichnung der Parteien
- Die Unterlassungsverpflichtung: Der Abgemahnte verpflichtet sich, das fragliche Verhalten in Zukunft zu unterlassen.
- Vertragsstrafe: Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, die Vertragsstrafe zu vereinbaren.
6. Fazit
Die Abgabe einer Unterlassungserklärung ist eine ernste Angelegenheit, die bei der Behebung von Urheberrechtsverletzungen, Markenverletzungen oder wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten eine zentrale Rolle spielt. Wer eine Abmahnung erhält, sollte keinesfalls vorschnell handeln, sondern sich umfassend informieren und zunächst rechtlichen Rat einholen. Ein Fachanwalt für Urheberrecht kann nicht nur die geltend gemachten Ansprüche rechtlich auf die Richtigkeit hin prüfen, er kann auch zu Alternativen beraten und ggf. eine eingeforderte Unterlassungserklärung inhaltlich prüfen, ggf. im Sinne des Abgemahnten anpassen und helfen, unnötige Risiken und Kosten zu vermeiden.
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