Vertrauen auf den Blinker

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Der Fall

Ein Kraftfahrer will eine Vorfahrtstraße kreuzen. Er wartet im Kreuzungsbereich, denn von links nähert sich ein vorfahrtsberechtigtes Fahrzeug. Dieses hat den rechten Blinker gesetzt. Der Wartende geht daher davon aus, das andere Fahrzeug werde vor ihm rechts abbiegen und setzt seinerseits zum Überqueren der Kreuzung an. Für ihn überraschend biegt das rechts blinkende Fahrzeug jedoch nicht ab, sondern fährt ungebremst geradeaus weiter. Die Fahrzeuge kollidieren.

Die Rechtslage

Nach § 7 der Straßenverkehrsordnung (StVO) hat den Blinker zu setzen, wer anfährt oder abbiegt. Die StVO enthält jedoch keine Regelungen zu einem falsch gesetzten Blinker. Zu klären ist daher in diesem Fall, ob man sich auf die Fahrtrichtungsanzeige anderer Verkehrsteilnehmer verlassen darf.

Die Entscheidung

Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden nahm in zweiter Instanz ein überwiegendes Verschulden des die Vorfahrtstraße kreuzenden Fahrers an. Das ist konsequent, denn dieser verletzte die Vorfahrt. Dass der andere falsch blinkte, ändert an dieser Vorfahrtsverletzung grundsätzlich nichts. Denn allein auf den Fahrtrichtungsanzeiger darf sich kein Verkehrsteilnehmer verlassen. Vielmehr muss er auch weitere Anzeichen beachten, z. B. ob der Vorfahrtsberechtigte seine Fahrt verlangsamt oder sich rechts eingeordnet. Das blinde Vertrauen allein auf eine Fahrtrichtungsanzeige ist daher nicht schutzwürdig (OLG Dresden, 7 U 1876/13).

Fazit

Die Entscheidung ist richtig. Ein Blinker zeigt nur die mutmaßliche Absicht des Fahrers an und bedarf der Interpretation. Ampel und Vorfahrtsregelungen sind dagegen vorrangig. Im Zweifel ist daher zu warten, bis der Vorfahrtsberechtigte vorbeigefahren ist.

Tipp

Der Ausgang eines Rechtsstreites wird fast immer entscheidend durch die erste Äußerung des Betroffenen bestimmt. Nachträgliche Korrekturen können daran regelmäßig kaum etwas ändern. Wenden Sie sich daher an den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, bevor sie sich gegenüber Dritten zum Unfallhergang äußern.

Dr. Christian Sieg’l

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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