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Autobahn: Beim Fahrspurwechsel Blinker nicht vergessen

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image] Auf der Autobahn ist es besonders wichtig, vor einem Fahrspurwechsel den Blinker zu betätigen. Denn wer die Fahrspur wechselt, ohne zu blinken, der muss im Falle eines Unfalles unter Umständen bis zu 100 Prozent haften. Das Landgericht Limburg hat kürzlich über einen solchen Sachverhalt entschieden. Auf einer dreispurigen Autobahn kam es zu einem Unfall, als ein Transporter, der auf der rechten Fahrspur unterwegs war, auf die mittlere Spur wechselte und mit einem VW Passat auf der mittleren Spur, der in etwa auf gleicher Höhe unterwegs war, zusammenstieß. Der Passat-Kombi wurde gegen die Leitplanke geschleudert und kollidierte mit einem weiteren Fahrzeug.

Das Landgericht hatte nun zu entscheiden, ob der Fahrer des Passats anteilig aus Betriebsgefahr haftet. Das Sachverständigengutachten belegte anhand der Lackspuren, dass es zu einem Zusammenstoß zwischen beiden Fahrzeugen gekommen war. Darüber hinaus sagten die Beifahrerin im Passat und ein weiterer Zeuge aus, dass der Transporter, ohne Blinker zu setzen, von rechts auf die mittlere Spur ausgeschert war, als der Passat gerade dabei war, ihn zu überholen. Daher werteten die Limburger Richter den Verkehrsverstoß des Transporterfahrers als so schwerwiegend, dass sie eine Haftung aus Betriebsgefahr verneinten.

(LG Limburg, Urteil v. 04.05.2010, Az.: 4 O 9/08)

(WEL)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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