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Verurteilung wegen der Verbreitung jugendpornographischer Schriften

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Das Amtsgericht München hat mit einem Urteil vom 02.06.2016, Aktenzeichen: 1035 Ds 466 Js 231038/15 jug, einen 22-jährigen Angeklagten aus München wegen der Verbreitung jugendpornographischer Schriften zu einer sechsmonatigen Weisungsbetreuung nach Jugendstrafrecht verurteilt.

Im vorliegenden Fall verkaufte der Angeklagte am 03.02.2015 sein Tablet „Apple iPad“ über die Internet Plattform eBay Kleinanzeigen für 110 Euro. Am gleichen Tag schickte er es noch an den Käufer. Auf dem iPad befanden sich zu diesem Zeitpunkt in ungelöschtem Zustand 65 jugendpornografische Bilddateien. So ist zum Beispiel auf einem Bild ein nacktes Mädchen zu sehen, das von einem nicht näher bekannten Mann am Gesäß berührt wird. Ein weiteres Bild zeigt ein etwa 15 Jahre altes nacktes Mädchen, das mit gespreizten Beinen auf dem Boden sitzt. Das nächste Bild zeigt ein etwa 15 Jahre altes Mädchen, das nur mit einem Pullover und Strümpfen bekleidet mit gespreizten Beinen auf einem Stuhl sitzt. Der Käufer, der diese Dateien entdeckte, verständigte daraufhin die Polizei.

Im Rahmen der Hauptverhandlung legte der Angeklagte, der zum Tatzeitpunkt noch unter 21 Jahren war, ein umfassendes Geständnis an. Er entschuldigte sich und bot gegenüber dem Gericht auch an, ihm den Kaufpreis zurückzuerstatten.

Die zuständige Jugendrichterin würdigte dies zu Gunsten des Angeklagten. Zugleich ging das Gericht beim Angeklagten von einer Reifeverzögerung zum Tatzeitpunkt aus und verurteilte ihn nach Jugendstrafrecht.

Das Urteil ist rechtskräftig.


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