Veröffentlicht von:

Verwaltungsgericht Gießen: Haltungsverbot für Schafe rechtens

  • 1 Minuten Lesezeit

Mit einem Beschluss vom 02.08.2012 - 4 L 1417/12.GI - hat das Verwaltungsgericht Gießen den Eilantrag der Halterin einer Schafherde abgelehnt. Sie wandte sich gegen ein aus tierschutzrechtlichen Gründen verhängtes Haltungsverbot und die Fortnahme der Tiere.

Im vorliegenden Fall hatte die Halterin auf mehreren Weiden im Bereich der Gemeinde Biebertal Schafe stehen. Bereits seit einiger Zeit kam es bei der Kontrolle des zuständigen Veterinäramts immer wieder zu Beanstandungen bei der Haltung der Schafe. Bei mehreren Kontrollen im Juli 2012 waren erneut erhebliche Beanstandungen zu verzeichnen.

Daraufhin wurde der Halterin die Haltung von Schafen unter Anordnung der sofortigen Vollziehung verboten und die Herde beschlagnahmt. Dagegen rief die Halterin das Verwaltungsgericht Gießen an, das ihren Antrag nunmehr überwiegend ablehnte; lediglich die Veräußerung der beschlagnahmten Herde ist dem Veterinäramt zurzeit noch untersagt.

Nach Ansicht des Gerichts stellt sich die Situation so dar, dass die vom Veterinäramt getroffenen Maßnahmen zu Recht auf § 16a Tierschutzgesetz gestützt worden seien. Aufgrund der ihr vorliegenden Unterlagen habe das Gericht entgegen den Beteuerungen der Antragstellerin den Eindruck gewonnen, dass der überwiegende Teil der Schafherde einen mangelhaften Pflege- und Gesundheitszustand aufwies, für den die Halterin verantwortlich sei. Die Kammer ist der Ansicht, dass die Antragstellerin nicht in der Lage oder willens war und ist, die Voraussetzungen für eine zuverlässige art- und verhaltensgerechte Schafhaltung zu schaffen.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Philipp Adam

Beiträge zum Thema