Vodafone Kabel Deutschland verzichtet auf Drosselung der Internetgeschwindigkeit bei Filesharing
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Tempo-Drosselungen der Internetgeschwindigkeit von Festnetzanschlüssen sind sicher kein Thema, das als Werbebotschaft taugt. Schon vor einigen Jahren hatte die Deutsche Telekom angekündigt, dass die Down- und Upload-Geschwindigkeiten der Kundenanschlüsse ab Erreichung eines gewissen täglichen Verbrauchsvolumens gedrosselt werden sollen. Die erhebliche Reaktion der Kunden ließ damals nicht lange auf sich warten. Ähnlich ging nun Vodafone Kabel Deutschland vor. Das Unternehmen hatte in der Vergangenheit angekündigt, dass die Downloadgeschwindigkeit der Internetzugänge von Kabel Deutschland Kunden – einer Tochter von Vodafone – nach einem verbrauchten Datenvolumen von 10 Gigabyte pro Tag auf 100kbit/s gedrosselt werden sollten. Dies sollte jedoch nur für Filesharing-Anwendungen gelten.
Drosselung wegen Filesharing führt zu unzufriedenen Kunden
Vodafone Kabel Deutschland hatte im November diesen Jahres testweise in einigen Teilen Deutschlands mit der Drosselung der Internetgeschwindigkeit auf 100 kbit/s für Filesharing-Anwendungen nach dem täglichen Verbrauch von 10 GB begonnen. Die Kunden des Unternehmens haben sich daraufhin massiv gegen die Beschränkung der Nutzungsmöglichkeiten des Internetanschlusses gewehrt. Die Tempodrosselung auf 100 kbit/s macht einen Internetanschluss nur noch in Teilen nutzbar, da keinerlei große Dateien in akzeptabler Geschwindigkeit übertragen werden können. Kunden haben auch die Frage diskutiert, wieso das Unternehmen den persönlichen Datenverkehr im Detail kennt und welche Art von Dateitransfer Vodafone überhaupt als File-Sharing betrachtet.
Zukünftig komplett ungedrosselte Internetgeschwindigkeit
In der Vergangenheit hatte Vodafone Kabel Deutschland die Internetgeschwindigkeit für File-Sharing-Anwendungen üblicherweise nach einem täglichen Verbrauch von 60 Gigabyte gedrosselt. Die öffentliche Kritik von Kunden hat nun scheinbar zu einem Einlenken geführt. Das Unternehmen betont nun, dass zukünftig keinerlei Tempodrosselungen mehr verwendet werden sollen. Es habe sich lediglich um ein Pilotprojekt gehandelt. Weder die Drosselungen nach einem Verbrauch von 10 GB, noch die Drosselung nach einem Verbrauch von 60 GB, werden weiterhin genutzt.
Rechtssicherheit durch AGB
Grundsätzlich ist nicht auszuschließen, dass es in Zukunft zu Tempodrosselungen der Internetanschlüsse beim Filesharing kommen kann. Die verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlauben die Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeiten für File-Sharing-Anwendungen nach dem täglichen Verbrauch von mehr 10 Gigabyte. Die Klausel ist zwar schwammig formuliert, da nicht deutlich wird, welcher Datenverkehr zu den täglich nutzbaren 10 Gigabyte gehört und welche Übertragungen zu diesen 10 Gigabyte gezählt werden. Doch es ist nicht auszuschließen, dass eine Tempodrosselung auf diese Klausel gestützt werden würde. In den AGB heißt es:
„Lädt ein Kunde an einem Kalendertag ein Gesamtdatenvolumen von mehr als 10 GB herunter, ist Vodafone berechtigt, die ihm zur Verfügung stehende Übertragungsgeschwindigkeit ausschließlich für File-Sharing-Anwendungen bis zum Ablauf desselben Tages auf 100 Kbit/s zu begrenzen […]“
Klar ist, dass Kunden auch in Zukunft versuchen werden mögliche Drosselungen der Internetgeschwindigkeiten für File-Sharing-Anwendungen zu vermeiden. Der nun eingeschlagene Weg wird die eigenen Kunden zumindest gnädig stimmen und kann darüber hinaus sogar als Werbebotschaft nutzbar sein. Grenzenlos nutzbares Internet mit immer gleich hoher Geschwindigkeit entspricht wohl den Vorstellungen der meisten Internetnutzer.
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