Völkermordfall Gaza: Die Haftbefehle gegen Netanyahu und Gallant wirken auch in der Luft!
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Gemäß Artikel 89 Absatz 1 des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs ist jeder Mitgliedstaat nach entsprechender Aufforderung des Gerichts verpflichtet, eine mit Haftbefehl gesuchte Person zu verhaften und auszuliefern, soweit sich die Person "auf seinem Territorium finden lässt".
Zum Territorium eines Staates gehört jedoch nicht nur dessen Landmasse einschließlich etwaiger Binnen- und Hoheitsgewässer, sondern eben auch der darüberliegende Luftraum. Dies bedeutet, worauf auch Human Rights Watch in seiner erhellenden Darstellung hinweist, dass sich die Pflicht zur Verhaftung auch ergibt, wenn sich die gesuchte Person - nur - im Luftraum des betreffenden Mitgliedstaates aufhält.
Da jedenfalls Herr Netanyahu als amtierender Regierungschef Israels nicht mit privaten, sondern mit sogenannten Staatsluftfahrzeugen unterwegs sein wird, also Flugzeugen, die in staatlicher Mission - etwa im Militär- Zoll- oder Polizeidienst unterwegs sind oder eben auch Regierungsmitglieder oder Staatsoberhäupter befördern, wird er auch in Zukunft nicht nur für die Landung, sondern auch für den Überflug eines jeden auswärtigen Staates dessen spezielle Genehmigung ("Diplomatic Cleareance") benötigen.
Um eine Verhaftungspflicht innerhalb des Luftraumes zu vermeiden, werden sich somit sämtliche 124 Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofes (einschließlich sämtlicher EU-Staaten) daran machen müssen, nicht nur Landungen, sondern auch schon Überflüge der mit Haftbefehl gesuchten Netanyahu und Gallant zu verhindern. Bedenkt man außerdem, dass der größte Teil der Nicht-Mitgliedsländer des Internationalen Strafgerichtshofs, zumindest aber die Nachbarstaaten Israels, Israel nicht gerade freundlich gesonnen sind, so steht jedenfalls eines fest: Jede Flugreise der gesuchten Herren ins Ausland stellt ein unkalkulierbares Risiko dar, weil es bereits bei den notwendigen Überflügen über Drittstaaten gewaltige Probleme geben kann. Berücksichtigt man, dass die Verhaftungs- und Auslieferungspflichten der Mitgliedstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs auch im Fall des Aufenthalts des Gesuchten im territorialen Luftraum gelten, wird die hysterische Reaktion israelischer und israel-freundlicher Politiker auf die Haftbefehle gegen Netanyahu und Gallant nachvollziehbar.
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