Volkswagen: Das Gesicht des Abgasskandals

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Als europaweit größter Automobil-Hersteller sorgte Volkswagen im September 2015 für viel Aufsehen und Unruhe bei den Kunden: Der Abgasskandal wurde öffentlich bekannt. In Deutschland sind mehr als 2,7 Millionen Dieselautos von dem Abgasskandal des VW-Konzerns betroffen. Dieser baute illegale Abschalt-Einrichtungen in seine Autos. Sie erkennen, wenn sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet.

In einem grundlegenden Urteil vom 25. Mai 2020 hat der Bundesgerichtshof die vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung der Verbraucher aus reinem Gewinninteresse festgestellt. Folglich gab das Gericht die Leitlinie für weitere Verfahren vor.

Anfänglich lag der Fokus des Dieselskandals auf dem Motor EA 189. Doch es wurde auch bekannt, dass der Nachfolgemotor EA 288 über illegale Abschalt-Einrichtungen verfügt. In dem Motor sind Thermofenster verbaut. 

Liegt die Umgebungs-Temperatur zwischen 20°C und 30°C, löst die Software des Motorsteuerungs-Systems die Aktivierung der Abgasreinigung aus. Bei Temperaturen, die über oder unter dem vorgegebenen Bereich liegen, funktioniert die Abgasreinigung nicht oder unzureichend. Die durch den Motor erzeugten Stickoxide werden dann ungefiltert an die Außenluft gegeben.

In der Vergangenheit hat der Bundesgerichtshof die Nutzung von Thermofenstern in Dieselmotoren nicht zwangsläufig als unzulässig angesehen. Allerdings sieht das der Europäische Gerichtshof (EuGH) anders. Dieser hat nämlich am 08.11.2022 bestätigt, dass die Nutzung von Thermofenstern in Dieselmotoren nicht rechtmäßig ist.

Demnach ist ein Anspruch auf Schadensersatz bereits bei fahrlässiger sittenwidriger Schädigung möglich. Betroffene Fahrzeughalter haben dann beste Chancen, Schadensersatz zu erhalten. Am 21. März 2023 wird das Urteil des EuGH hierzu erwartet.

Neben den Fahrzeugen von Volkswagen sind auch noch die der Tochterfirmen Opel, Porsche, Skoda, Seat, Mercedes, Fiat und Audi betroffen.

Foto(s): stock.adobe.com/309044871

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