Vollautomatisiertes Fahren

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Automatisiertes und autonomes Fahren ist ein wichtiger Baustein für die Mobilität der Zukunft. Der Gesetzgeber ist inzwischen beim automatisierten Fahren aktiv geworden. Seit 21.06.17 gibt es neue Regeln. Das neue Gesetz schafft die Voraussetzungen für hoch- und vollautomatisierte Systeme. Im Gegensatz zu teilautomatisierten Systemen, welche Fahrer lediglich unterstützen, übernehmen automatische Systeme die Fahrzeugsteuerung komplett. Allerdings muss der Fahrer noch hinter dem Lenkrad sitzen und stets übernahmebereit bleiben, wenn ihm etwas „komisch vorkommt“. Nicht geregelt wird im neuen Gesetz das autonome Fahren. Beim autonomen Fahren gibt es keinen übernahmebereiten Fahrer mehr, sondern nur noch Mitfahrer.

Teilautomatisierte Systeme gab es auch schon in der Vergangenheit. Fahrzeuge parken selbstständig ein, ohne dass der Fahrer etwas tun muss. Das Lenkrad dreht sich von selbst und das Fahrzeug fährt in die Parklücke. Wenn der Computer hier einen Fehler macht, haftet selbstverständlich der Fahrer. Fraglich ist, ob ggf. auch der Hersteller des Computers bzw. des Fahrzeuges haftet. In modernen Fahrzeugen sind weitere Sicherheitssysteme installiert, die situationsabhängig eingreifen können, beispielsweise der Spurhalteassistent oder der Bremsassistent.

Um autonomes Fahren und somit Fahren nur noch mit Mitfahrern zu ermöglichen, wurden kürzlich von einer Ethikkommission Regeln aufgestellt. Hat der Computer die Wahl, einen Menschen oder ein Tier zu überfahren, so muss er das Tier überfahren. Bei unausweichlichen Unfallsituationen darf der Computer nicht nach Alter, Geschlecht oder anderen Konstitutionen entscheiden. Er muss dann den „Erstbesten“ überfahren.

Vollständig autonomes Fahren wird auch viele Änderungen mit sich bringen. Autofahren wird wesentlich entspannter, es wird niemand mehr falsch abbiegen, zu dicht auffahren oder zu schnell fahren.

Navigationsgeräte werden zum „Ladenhüter“. Die Verkehrssünderbehörde in Flensburg schließt, alle Mitarbeiter werden entlassen. Der Staat wird keine Einnahmen mehr haben, denn alle Fahrzeuge fahren immer mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Fahrschulen schließen mangels Nachfrage, Fahrlehrer werden arbeitslos. Trunkenheitsfahrten wird es nicht mehr geben, das Strafgesetzbuch kann entsprechend bereinigt werden. Wenn alle gleich schnell fahren, brauchen wir keine Fahrzeuge mit großer Motorisierung. Einparkwitze werden aussterben.

Das Leben wird insgesamt entspannter, es gibt keine Streitigkeiten mehr auf der Straße, waghalsige Überholmanöver entfallen, Versicherungsprämien werden wieder bezahlbar, Unfälle gibt es so gut wie keine mehr.

Was in Zukunft alles möglich ist, wird sich zeigen. Sicher ist jedoch, dass autonomes Fahren große Veränderungen bringen wird.

Wenn Sie in verkehrsrechtlichen Fragen Antworten brauchen, können Sie an sich gerne die Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte, Herrn Rechtsanwalt Tilch, wenden.


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