Vollbremsung vor der gelben Ampel
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Wer darauf vertraut, dass das vor einem fahrende Fahrzeug bei Gelb Vollgas gibt, statt zu bremsen, muss den vollen Schaden tragen, der dann entsteht, wenn er diesem Fahrzeug auffährt. Schon bei der Anfahrt auf eine Ampelanlage müssen Sie - selbst bei anhaltender Grünphase - mit einem plötzlichen Abbremsen des Vordermannes rechnen. So hat es das Amtsgericht Hildesheim entschieden. Es verurteilte daher den unvorsichtig an eine Ampelanlage heranfahrenden Fahrer zur alleinigen Schadensübernahme, auch wenn der Schaden infolge einer unerwarteten Reaktion des vorausfahrenden Fahrzeugs auf den Ampelwechsel eingetreten war.
Tipp daher: Nicht darauf vertrauen, dass der Vordermann genauso vernünftig fährt, wie man selbst.
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