Vollstreckungsverfahren in Bosnien und Herzegowina

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Wenn es einen Urteilsspruch gibt, kann dieser auf zwei Arten vollstreckt werden: freiwillig oder mittels eines gerichtlichen Vollstreckungsverfahren in Bosnien und Herzegowina.

Der Kläger strebt weiterhin das Erlangen des geschuldeten Geldbetrags im Vollstreckungsverfahren vor dem zuständigen Gericht in Bosnien und Herzegowina. Im gerichtlichen Vollstreckungsverfahren wird darüber entschieden, wie das gesprochene Urteil aus dem Gerichtsverfahren vollstreckt wird. Neben den Urteilssprüchen wird entschieden auf welche Weise andere Vollstreckungsurkunden vollzogen werden, wie z. B. Wechselbriefe, notarielle Vollstreckungsurkunden und gerichtliche Abkommen. Das sind alles Beschlüsse, in denen angeführt wird wer der Schuldner und die Gläubiger sind und wie hoch der Schuldbetrag ist. Im Vollstreckungsverfahren wird nur präzisiert wie der Schuldner seine Schulden begleichen wird.

Das Vollstreckungsverfahren beginnt mit der Antragstellung. Das ist ein schriftliches Dokument, das mit einer von den oben genannten Urkunden abgegeben wird. Vom bosnisch-herzegowinischen Gericht wird lediglich gefordert die Vollstreckung zu erlauben und zu präzisieren um was für eine Vollstreckung es sich handelt. Im Fall von Geldforderungen kann das die Beschlagnahmung vom Bankkonto, Immobilien und die Zwangsvollstreckung von Gegenständen aus dem Haushalt sein. Im Fall der Beschlagnahmung von Immobilien und nachdem im Gerichtsverfahren der Eigentümer bestimmt wurde, wird entschieden wie die Vollstreckung vollzogen wird und zwar indem das Gericht mit der Unterstützung der Polizei den Nichteigentümer delogiert. Hierbei kommt es oft zu Verzögerungen. Es kommt nicht selten vor, dass die Bankkonten der Schuldner und Firmen blockiert sind oder es gibt Widerstand bei der Beschlagnahmung der beweglichen Sachen und auch bei dessen Verkauf und das läuft oft nicht wie erhofft, oft kann nicht die ganze Vollstreckungsforderung beglichen werden.

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Rechtsanwalt Azur Prnjavorac

Bosnien und Herzegowina



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